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Weihnachten in Scheidungsfamilien

von Newsredaktion

Scheidung

Kurz vor Weihnachten freuen sich die meisten Familien mit Kindern auf die bevorstehenden Feiertage. Doch Weihnachten ist nicht für alle ein harmonisches Familienfest. Besonders schwer haben es in diesen Tagen Scheidungskinder. Experten raten, dass sich die Eltern zum Wohl der Kinder zusammennehmen und auf Auseinandersetzungen und Vorwürfe verzichten und Rücksicht üben.

Getrübte Vorfreude

Fast jedes Kind freut sich schon Tage vorher auf Heiligabend, das Fest der Liebe. Doch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht in Sachsen-Anhalt verweist auf Scheidungskinder. Diese dürften in vielen Fällen Mutter oder Vater, die getrennt leben, nicht besuchen. Weil sich jeder auf ruhige, harmonische Feiertage im Kreis der Liebsten freut, ist das für die betroffenen Kinder und Elternteile, meist die Väter sehr schwer, wenn sie sich nicht sehen dürfen.  Dabei verweist der Verband auch eindeutig auf das Recht der Kinder auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Zudem sei es die Pflicht beider Eltern, den Kindern den Umgang mit zu ermöglichen. Sonst kann die Vorfreude auf Weihnachten bei den Kindern schnell getrübt sein.

Schmerzliche Erinnerungen

Für viele werden in der Adventszeit und kurz vor Weihnachten besonders schmerzlich Erinnerungen an glückliche Tage bewusst. Trennungskinder und getrennt lebende Mütter und Väter erinnern sich an die früher intakte Familie und die gemeinsamen Feiertage. Daher fordert der Verband von den geschiedenen und getrennt lebenden Eltern, dass sie Rücksicht auf die Kinder nehmen und auf ihre Gefühle eingehen. Besonders wichtig sind dabei Nähe, Wertschätzung und Zuwendung. Mit teuren Geschenken können Eltern dagegen meist wenig ausrichten. Wenn es neue Partner und vielleicht auch weitere Kinder gibt, ist die gemeinsame Zeit mit den Kindern umso wichtiger.

Lösungen und Möglichkeiten

Der Verband berät auch, wenn der Umgang über die Feiertage verweigert wird. Dabei werden die Kinder leider oft zum Spielball, um den ehemaligen Partner zu bestrafen. Wenn keine einvernehmlichen Lösungen möglich sind, haben betroffene Elternteile, die das Kind nicht sehen dürfen, die Möglichkeit, dem Kind zu schreiben und sich an das Jugendamt zu wenden. Die Behörde kann vermitteln und etwa ein Geschenk übergeben. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Eilantrag vor dem Familiengericht. Experten bezweifeln jedoch, dass das im Interesse des Kindes ist.

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