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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt begrenzte Aussagekraft von Schulnoten

von Newsredaktion

Schulnoten

Im aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen für Humanmedizin wird deutlich, dass Noten offenbar nur eine begrenzte Aussagekraft besitzen. Die höchsten Richter im Land haben den Numerus Clausus als alleiniges Auswahlkriterium für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet, dass Schulnoten zwar wichtig sind, hierbei aber auch viele subjektive Aspekte mit einfließen.

Was sagen Noten aus

Pädagogen und andere Experten streiten schon lange darüber, ob Schulnoten aussagekräftig sind. Studien zeigen, dass tatsächlich ein Zusammenhang zwischen Intelligenz und Zensuren besteht. Aber: Noten sagen etwas über die psychische Stabilität der Schüler aus und spiegeln die Lernbereitschaft. Noten sind jedoch keinesfalls objektiv. So fällt es vielen Jungen schwerer, gute Noten zu bekommen als Mädchen. Wissenschaftler stellten fest, dass vor allem hübsche Schülerinnen häufig bessere Noten erhalten als weniger attraktive. Selbst der Vorname und der damit scheinbar klar ablesbare soziale Hintergrund beeinflussen die Lehrer offenbar bei der Notenvergabe.

Individuelle Lernerfolge

Ob das nun tatsächlich so ist, ist eine andere Sache. Aber tatsächlich widerspiegeln Noten den Leistungsstand der Schüler und machen sie mit anderen Schülern vergleichbar. Allerdings fehlt der einheitliche Maßstab. Denn die Noten unterscheiden sich erheblich von Lehrer zu Lehrer, von Schule zu Schule und von Bundesland zu Bundesland. Das kritisiert auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Sinnvoller wären individuelle Berichte anstelle sturer Schulnoten, um die individuelle Entwicklung und Lernerfolge des Kindes zu berücksichtigen. Das gilt für alle Schultypen und auch für Hochschulen. Ein angehender Mediziner kann ein hervorragender Arzt sein, auch wenn er „nur“ einen Abi-Schnitt von 2 oder 3 hat. Anders ausgedrückt kann ein Arzt eine Fehlbesetzung sein, obwohl er einen Schnitt von1 hat.

Notenvergabe abhängig von vielen Faktoren

Fakt ist zudem, dass viele Lehrer die Notenvergabe individuell gestalten und häufig Noten vier fünf oder sechs nicht vergeben, um sich Ärger zu ersparen. Gründe können hier Druck von den Eltern, der Schulleitung, mangelnde Unterstützung oder sonstige Überlastung sein. Oft kommt es auch auf die Schule an, ob Schüler häufig gute Noten bekommen oder nicht. So entstehen unterschiedliche Bewertungen und Anerkennung von Abschlüssen in den verschiedenen Bundesländern.

Einschätzung der Wirtschaft

Auch die Wirtschaft reagiert auf die geringe Aussagekraft der Noten. Einzelne Unternehmen bauen nicht nur auf das Abschlusszeugnis oder verzichten auf die Sichtung der Noten, sondern nutzen einheitliche, spezifische Testverfahren und prüfen die individuellen Anforderungen des Berufs bzw. der Ausbildung. Das führt zur Chancengleichheit und zeigt, ob ein Kandidat für den jeweiligen Job geeignet ist oder nicht. Dieser Einschätzung folgt nun offenbar auch das Bundesverfassungsgericht mit dem aktuellen Urteil. So darf das Abiturzeugnis bei der Zulassung zum Medizinstudium berücksichtigt werden, aber nicht ausschließlich.

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