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Sparbuch der Kinder für Eltern tabu

von Newsredaktion

Sparbuch

Wenn Eltern bestimmte Anschaffungen wie neue Kleidung oder ein neues Kinderzimmer tätigen möchten, dürfen sie dafür nicht auf das Vermögen der Kinder zurückgreifen. Denn nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung ist das Sparbuch der Kinder in diesem Fall tabu, auch wenn es um Anschaffungen für das Kind selbst geht. So entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Mutter muss Sohn Geld zurückzahlen

Das Gericht beruft sich dabei auf einen Fall einer Mutter, die für Anschaffungen knapp 2.400 Euro vom Sparbuch ihres Sohnes verwendete. Mit dem Gerichtsurteil muss sie das Geld dem Jungen nun zurückzahlen. Auch wenn die Mutter das Geld für ein Kinderbett, Bekleidung und andere notwendige Ausgaben für das Kind finanziert hat, hätte die Mutter dafür ihr eigenes Geld aufwenden müssen. Die Richter entschieden damit, dass das Vermögen der Kinder nicht für Unterhalt oder ähnliche laufende Kosten verwendet werden darf.

Verwendung des Geldes

Allgemein gilt, dass Eltern bis zur Volljährigkeit der Kinder die Vollmacht über mögliches Vermögen der Kinder haben. Das gilt etwa für Aktien-Depots oder für Sparbücher. Bereits Gerichtsurteile der Vergangenheit haben ausgeschlossen, dass dieses Geld nicht für den Familienurlaub oder für Kinderzimmer-Möbel ausgegeben werden darf. Auch die Banken weisen darauf hin, dass die Eltern das Geld der Kinder lediglich verwalten und nicht darüber verfügen dürfen. Das Geld darf nicht anderweitig verwendet werden, auch wenn die Geldhäuser den Eltern Geld auszahlen dürfen bzw. sogar müssen. Kinder dürfen erst mit der Volljährigkeit frei über das Ersparte verfügen. Ausnahmen sind nur Ausgaben wie die Finanzierung eines Auslandssaufenthalt des Kindes in Form eines Schüleraustausches oder etwa die Finanzierung des Führerscheins. Ausgenommen sind jedoch ganz klar Dinge des täglichen Bedarfs bzw. Unterhalts, wie oben beschrieben.

Wenn Verwandte Geld anlegen

Etwas anders ist die Situation bei Verwandten wie Eltern, Großeltern, Onkel und Tante, die für das Kind Geld anlegen, ohne dass das Kind davon weiß. Die Angehörigen müssen bei der Bank erklären, dass das Kind über das Geld verfügen kann. Ist dies nicht der Fall, kann der Einzahlende nach wie vor über das Geld verfügen. Eltern können das Sparkonto für das Kind etwa auf ihren Namen laufen lassen. Allerdings ist dann der Nachteil, dass im Notfall, z. b. wenn der Vater oder die Mutter zum Pflegefall wird, das Geld für die elterliche Pflege eingesetzt werden muss. Dann spielt keine Rolle, dass das Kapital eigentlich für das Kind vorgesehen war.

 

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