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Puppe potenzielles Spionagegerät

von Redaktionsassistenz

Cayla - Spionagepuppe

"Cayla" erzählt gerne Geschichten. Doch "Cayla" ist nicht nur eine sprechende Puppe - sie ist, so die Bundesnetzagentur, ein "potentielles Spionagegerät". Aus diesem Grund wurde die Puppe bereits vom Markt genommen. "Cayla" muss aber nicht das einzige Spielzeug bleiben; weitere Überprüfungen sind geplant, sodass demnächst auch andere Spielzeugartikel aus dem Laden verbannt werden könnten.

Warum die sprechende Puppe "Cayla" nicht mehr verkauft werden darf

Die Bundesnetzagentur kam zu dem Ergebnis, dass "Cayla", eine sprechende Puppe, aufgrund einer möglichen Spionagegefahr, aus dem Laden verbannt werden muss. Die Puppe ist ab sofort nicht mehr erhältlich. In weiterer Zukunft könnte das "Cayla-Schicksal" aber noch mehr Produkte treffen. Die Behörde habe bereits angekündigt, dass man strenger gegen "unerlaubt funkfähige Anlagen in diversen Kinderspielzeugprodukten" vorgehen werde. Als erstes Spielzeug wurde "Cayla" verboten; das Produkt wurde bereits vor Monaten von den Verbraucherschützern kritisiert. "Gegenstände, die sendefähige Mikrofone oder Kameras beinhalten, sodass Daten unbemerkt weitergeleitet werden können, gefährden unsere Privatsphäre. Vor allem dann, wenn derartige Gegenstände in Kinderspielzeugartikeln enthalten sind, müssen wir reagieren", so Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur. "Am Ende müssen wir die Schwächsten unserer Gesellschaft schützen. Das sind natürlich unsere Kinder", ist der Präsident überzeugt.

Ist die Puppe ein klassisches Spionagegerät?

In Deutschland sei jedes Spielzeug, das funkfähig und zudem noch heimliche Ton- oder Bildaufnahmen machen könnte, verboten. "Spielzeug, das als Spionagegerät verwendet werden kann, sei besonders gefährlich", so die Bundesnetzagentur. "Die Gespräche der Kinder könnten von anderen Personen aufgenommen und auch weitergeleitet werden. Das ist, wenn die Eltern nicht darüber in Kenntnis gesetzt werden, verboten. Derartige Spielzeuge eignen sich für illegale Aufnahmen, sodass sie aus dem Verkehr gezogen werden müssen", ist die Bundesnetzagentur sicher. Schlussendlich könnte die Funkverbindung auch von Dritten mitgehört werden. Die Tatsache, dass derartige Produkte "abhörsicher" sind, kann als unwahrscheinlich angenommen werden.

Verbraucherschützer meldeten sich schon im November des Vorjahrs zu Wort

"Wir gehen davon aus, dass die Eltern die Puppe unschädlich machen. Die Eltern sind natürlich eigenverantwortlich, ob sie die 'Cayla'-Puppe zerstören oder nicht. Auch wenn das Spielzeug verboten ist, wird es keine Verwaltungsverfahren gegen Eltern geben, die sich mitunter weigern und das Spielzeug nicht unschädlich machen wollen", so die Behörde. Schon im November haben Verbraucherschützer auf diverse Sicherheitslücken des Spielzeugs hingewiesen. Nun hat auch die Behörde reagiert und die sprechende Puppe endgültig vom Markt genommen. Genesis, der "Cayla"-Entwickler, verkaufte die umstrittenen Puppen bereits über 1 Million Mal.

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