Privatschulen schließen arme Kinder häufig aus
von Newsredaktion
In Berlin und Hessen nehmen Schulpolitik und Verwaltung ihre Aufsicht über staatlich geförderte Privatschulen nur ungenügend wahr. Eine Studie des Wissenszentrums Berlin für Sozialforschung, kurz WZB, zeigt, dass häufig unzureichend kontrolliert wird und Regelungen fehlen. So können Kinder aus einkommensschwachen Familien seltener Privatschulen besuchen. Zum Vergleich wurde das Schulgeld verglichen
Eigentlich sorgen gesetzliche Vorgaben und Kontrollen dafür, dass Kinder unabhängig vom Gehalt der Eltern auch Privatschulen besuchen können, doch in Berlin und Hessen fehlen sie meist. Eine Studie vom WZB zeigt, dass viele Bundesländer die privaten Schulen und unzureichend kontrollieren und damit gegen Vorgaben des Grundgesetzes verstoßen. Im Vergleich wurden exemplarisch Schulgelder in Berlin und Hessen gegenübergestellt, um den Einfluss auf die soziale Ungleichheit zu belegen.
Situation in Berlin
Berlin gehört etwa zu den Bundesländern, die zum Teil keine gesetzlichen Regelungen für die Höhe des Schulgeldes vorweisen können. Zwar gibt es Obergrenzen von 100 Euro im Monat für Familien mit einem Bruttojahreseinkommen von knapp 30.000 Euro, doch das erfüllt nicht das Sonderungsverbot der Privatschulen im Grundgesetz. So können sich viele Familien das Schulgeld nicht leisten.
Außerdem wird kaum kontrolliert oder die Vorgaben nicht eingehalten. Nur 30 von 94 Grundschulen in freier Trägerschaft halten sich an die Vorgaben. Nur 21 von 67 weiterführenden Schulen mit religiöser Ausrichtung folgen diesem Beispiel. Das wirkt sich auch auf die Zusammensetzung der Schülerschaft aus. An öffentlichen Grundschulen verfügen 36 Prozent der Schüler über eine Lernmittelbefreiung, an privaten Grundschulen sind es nur 7 Prozent. Ähnlich sieht es an den weiterführenden Schulen aus.
Situation in Hessen
Hessen gehört zu den Bundesländern, die ganz auf Vorgaben für private Schulen verzichten. Auch hier verstoßen mangels Kontrollen und Reglements viele Schulen privater Trägerschaft mit Blick auf die Gebühren gegen das Sonderungsverbot. Im Durchschnitt zahlen Eltern Schulgeld von bis zu 300 Euro. Die Hälfte der 152 Privatschulen verlangt um die 200 Euro Schulgeld. In 18 Prozent der Schulen sind Schulgelder sind Schulgelder zwischen 300 und 600 Euro zu zahlen.
Nur in seltenen Fällen wird einkommensschwachen Familien das Schulgeld ermäßigt oder erlassen. Dazu kommen häufig teure Aufnahmegebühren sowie verpflichtende Beiträge für den Förderverein der Schule. Daher können auch in Hessen nur wenige Kinder aus einkommensschwachen Familien eine private Schule besuchen.
Förderung von Privatschulen
Die Förderung für Schulen in privater bzw. freier Trägerschaft basiert auf dem Sonderungsverbot des Grundgesetztes, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Damit Privatschulen staatliche Förderungen erhalten, müssen sie eigentliche allen Kindern zugänglich sein. In Ländern wie Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen verhindert eine Anrechnungsregelung dieses Ungleichgewicht. Demnach werden Privatschulen mit einem hohen Anteil von Kindern aus einkommensschwachen Familien ebenso gefördert wie Privatschulen mit einem hohen Schulgeld.
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