Neues Untersuchungsheft ab September
von Newsredaktion
Ab September wird das neue Untersuchungsheft eingeführt. Mit den neuen Regelungen für den Besuch beim Kinderarzt soll die Gesundheit der Kinder langfristig verbessert werden, da die Früherkennung ausgeweitet wird. Dazu fordern Ärzte noch weitere Vorsorgeuntersuchungen. Das gelbe Untersuchungsheft wurde vollständig überarbeitet.
Verbesserungen der Vorsorgeuntersuchungen
Mit den neuen Regelungen erhofft sich der Bundesgesundheitsminister Verbesserungen für die Gesundheit der Kinder und die Vorsorge durch Kinderärzte. Ab 1.September werden daher die neuen gelben Untersuchungshefte zur Verfügung gestellt. Zu den zahlreichen Änderungen gehört der Aspekt Impfschutz. Im Rahmen der U-Untersuchungen sollen die Impfungen und die Beratung zum Impfschutz weiter ausgeweitet werden und wichtiger Bestandteil sein. Nur so können wichtige Schutzimpfungen frühzeitig und auch umfassend und vollständig durchgeführt werden.
Forderung der Kinderärzte
Dennoch gehen diese Änderungen vielen Kinderärzten noch nicht weit genug. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ begrüßte die Reform als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um die Gesundheit der Kinder auch künftig besser beurteilen zu können. Die Neuregelungen zeigen Verbesserungen bei den Untersuchungen zur Sprachentwicklung und der Entwicklung der Fein- und Grobmotorik. Auch der Check-Up der Sehleistung sei gut abgedeckt. Den Kinderärzten fehlt jedoch der nach ihrer Ansicht so wichtige Aspekt der psychosozialen Entwicklung der Kinder. Hier hätten die Krankenkassen die Übernahme Leistungen zur Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten nicht genehmigt.
Einführung im September
Dennoch rechnet der Berufsverband der Mediziner damit, dass viele Kinder- und Jugendärzte das neue gelbe Untersuchungsheft ab 1. September einführen werden Mit den Krankenkassen ist jedoch noch nicht endgültig der Aspekt der entsprechenden Honorare geklärt. Bisher werden die Kinder im Rahmen der U-Untersuchungen mit Blick auf körperliche und geistige Entwicklung und zur Früherkennung möglicher Erkrankungen untersucht. Die Kinder haben von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr Anspruch auf diese Voruntersuchungen. Dabei sind die U1 bis U9 Untersuchungen mit ihren Früherkennungsmaßnahmen reguläre Kassenleistung. Im gelben Untersuchungsheft dokumentiert der Kinderarzt die Befunde, der das Heft den Eltern nach der Geburt aushändigt.
