Neue Richtlinien zur kinderfreundlichen Mobilität
von Redaktionsassistenz

Kinderfreundlichen Mobilität: Neue Richtlinien veröffentlicht
Die neuen Richtlinien zur "Kinderfreundlichen Mobiliät" wurden im November 2015 veröffentlicht.
Ziel ist, sowohl in städtischen wie auch in ländlichen Siedlungsräumen bereits in der Planung sinnvolle Entscheidungen für eine kinderfreundliche Verkehrsgestaltung zu treffen. Bereits seit 2013 gilt die EU-Richtlinie für "Rückwärts-Fahren” von Kindern bis 15 Monate.
EU-Richtlinien für Kinder im Auto
Bereits im Juli 2013 in Kraft getreten ist die EU-Richtlinie für das Mitfahren von Kindern im Auto. Säuglinge bis 15 Monate müssen in so genannten Reboard-Sitzen gegen die Fahrtrichtung sitzen. Laut Sicherheitsexperten besteht so im Falle einer Vollbremsung eine wesentlich höhere Sicherheit für den empfindlichen Kopf- und Nackenbereich der Kleinsten.
Ursprünglich wollte man die Rückwärts-Fahr-Pflicht sogar für 24 Monate durchsetzen. Der Einwand der Autohersteller: Reboard-Sitze für Zweijährige passen wegen ihrer Größe nicht in alle Fahrzeuge. Beim Autokauf solle man diese speziellen Anforderungen bedenken. Doch überstürzen Sie weder die Neuanschaffung noch den möglichen Verkauf Ihres alten Wagens: Nutzen Sie beispielsweise die praktische Fahrzeugbewertung auf wirkaufendeinauto.de oder Gebrauchtwagenlisten im Internet, um den Wert Ihres Fahrzeugs zu bestimmen und dieses anschließend gewinnbringend verkaufen zu können.
Übergangsfrist läuft noch
Während der Übergangsphase, deren Ende zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststeht, bleiben auch die Kindersitze in Fahrtrichtung erlaubt. Sicher ist jedoch, dass die 15-Monate Regelung für das "Rückwärtsfahren" kommen wird. Das bisher gültige ECE R 44-Siegel wird dann abgelöst werden. Auf kindererziehung.com werden Sie selbstverständlich rechtzeitig vor In Kraft treten dieser Regelung informiert.
In Skandinavien seit Jahrzehnten im Einsatz
Bereits seit Jahrzehnten "reboarden" Kinder bis zweieinhalb Jahre in Skandinavien. Erst ab diesem Alter ist die Nackenmuskulatur stark genug, um den Kopf im Falle eines Frontalunfalles zu halten.
Wenn man bedenkt, dass der Kopf eines Kleinkindes 25 Prozent seines gesamten Körpergewichtes ausmacht, erklärt sich diese Sicherheitsmaßnahme von selbst. Bei einem Frontal-Zusammenstoß in einem Kindersitz in Fahrtrichtung wird der Kopf mit enormer Wucht nach vorne geschleudert. Die Gurte halten lediglich die Schultern zurück. Schon bei einem Unfall mit nur 50 km/h wirken sich die physikalischen Kräfte in etwa so aus, wie ein Sturz aus dem dritten Stockwerk eines Hauses. Führen Sie sich diese Hinweise vor Augen, denn Sicherheit geht vor!
Mehr Sicherheit für Kinder im öffentlichen Raum
Die RVS Richtlinie bezieht sich auf die Alltagsmobilität der 0-14-Jährigen und ergänzt die bereits 2014 erlassene RVS, die sich mit der Sicherheit am Schulweg und der unmittelbaren Umgebung der Schule befasste. Nun soll die gesamte Erlebens- und Mobilitätswelt von Kindern mit einbezogen werden. Der spielerische Erwerb der entsprechenden Kenntnisse steht im Vordergrund. Besonderes Augenmerk wird auch auf Bewegung gelegt, die sowohl für die körperliche, wie auch geistige Entwicklung unerlässlich ist. Um Gefährdungspotentiale auszuschalten, sollen vor allem auch im öffentlichen Verkehr, sowie im Einkaufs- und Freizeitverkehr Paradigmenwechsel an gedacht werden, wie Thomas Macoun von der Technischen Universität Wien betont.
Marco HÜTTENMOSER von der Forschungs- und Dokumentationsstelle “Kind und Umwelt” (Schweiz) belegte anhand zahlreicher Kinderzeichnungen wie Fußwege als Erlebnisräume wahrgenommen werden, aber auch, wie beschränkt diese Wahrnehmung hinter der Windschutzscheibe ist. Fazit: Lieber mal das Auto stehen lassen und zu Fuß gehen!