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Mehr Rechte für bis zu vier Elternteile

von Newsredaktion

Eltern

Die Grünen fordern mehr Rechte für bis zu vier Eltern pro Kind. Damit sollen neben den biologischen oder genetischen Eltern auch die so genannten sozialen Eltern mehr Verantwortung und Rechte bekommen können. Innovative Idee oder nicht umsetzbarer Unsinn?

Mehr Verantwortung und Rechte für neue Partner

Neben dem klassischen Familienbild aus Vater, Mutter und Kind bzw. mehreren Kindern gibt es heute zahlreiche weitere Familienmodelle. So gibt es die Alleinerziehenden, die sich auch sich gestellt um die Kinder kümmern, es gibt homosexuelle Paare, die ein Kind bekommen, und natürlich zahlreiche Patchwork-Familien, die entstehen, wenn sich Paare mit Kindern trennen und jeweils neue Partner eventuell mit weiteren Kindern finden. Dieser gesellschaftlichen Realität wollen die Grünen mit ihrem neuesten Vorschlag Rechnung tragen. Demnach sollen auch die so genannten sozialen Eltern, also etwa die neuen Partner von Eltern, die sich zuvor getrennt hatten, mehr Mitverantwortung bekommen können. Ähnliches soll etwa gelten, wenn ein lesbisches Paar gemeinsam mit einem schwulen Paar ein Kind bekommt.

Gemeinsame Entscheidungen möglich

Die Verantwortung und Rechte sollen nach dem Vorschlag dann auf vier Elternteile verteilt werden können. Dies soll unabhängig von einem Trauschein sein. Wichtige Voraussetzung dafür wäre, dass sich alle vier Beteiligten einig sind und es keine Auseinandersetzung um das Sorgerecht gibt. So hätten die sozialen Eltern mehr Möglichkeiten. Das gilt etwa für Entscheidungen beim Arzt, für die Erlaubnis zum Schulausflug oder etwa für gemeinsame Urlaubspläne. Sie sollten, so die Idee, zwar Unterhaltspflichten für das Kind bekommen, jedoch keine Unterhaltsansprüche an das Kind haben. Das könnte später zu einer finanziellen Überbelastung der Kinder führen. Die sozialen Eltern könnten Kindergeld, Freibeträge, Elterngeld und ähnliches bekommen sowie Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung geltend machen können. Bereits vor der Geburt des Kindes könnte eine solche Konstellation aus biologischen und sozialen Eltern vereinbart werden.

Grüne Abgeordnete im Bundestag erhoffen sich mit dem Vorschlag neue Impulse für die Diskussion um familienrechtliche Absicherung, auch unabhängig von klassischer Verlobung und Ehe. Allerdings soll dabei auch nicht das bloße Zusammenleben ausreichen, es sollte dadurch keine Zwangsverrechtlichung von Lebensgemeinschaften geben.

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