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Mehr Kindergeld ab 1. Juli

von Redaktionsassistenz

Geld

Eine Erhöhung der Gelder wird die Eltern von vielen Kindern in Deutschland freuen. Immerhin hat der Staat versprochen, dass ab dem 1. Juli der Betrag der Kindergelder steigen wird. Allerdings wissen viele Eltern bislang nicht, wie gering die Steigerung der Beträge wirklich ist.

Die Erhöhung der Gelder

Das Kindergeld, der steuerliche Grundfreibetrag sowie auch die Kinderfreibeträge sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 angehoben werden. Außerdem soll am dem 1. Juli 2016 der Kinderzuschlag erhöht werden. Dazu hatte am 25. März 2016 ein Gesetzesentwurf dafür gesorgt, dass die Erhöhung durchgeführt wird. Bislang ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Die Familienkassen können auf diesem Weg noch nicht tätig werden. Die geplanten Änderungen sind jedoch wie folgt: Aktuell ist der jährliche steuerliche Grundfreibetrag 8 354 Euro. Ab dem 1. Januar 2015 steigt der Betrag um 118 Euro auf 8 472 Euro an und im Jahr 2016 sind es weitere 180 Euro, die weiter ohne Versteuerung verdient werden dürfen. Bei dem steuerlichen Kinderfreibetrag sind 7 008 Euro angesetzt und ab dem 1. Januar 2015 können 144 Euro mehr, nämlich 7 152 Euro genutzt werden, die im weiteren Jahr erneut um 96 Euro angehoben werden. Die Eltern erhalten diesen Betrag, wenn er für sie günstiger ausfällt als das Kindergeld.

Rückwirkung möglich

Selbstverständlich können Eltern das Kindergeld, das sich ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro erhöhen wird, rückwirkend erhalten. Es werden somit aktuell 188 Euro pro Kind ausgezahlt und nicht mehr 184 Euro. Für das zweite Kind ist der gleiche Betrag zu erhalten und das dritte Kind wird 219 Euro erhalten. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Beträge um zwei Euro steigen. Außerdem wird sich der Kinderzuschlag um 20 Euro pro Monat erhöhen. Unter bestimmten Bedingungen können Eltern den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen.

 

 

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