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Landesregierung hält Wort

von News

Schulkreide

Bildungsministerin Birgit Klaubert unterstreicht: „Die Landesregierung hält Wort und stattet die freien Schulträger deutlich besser aus. Im Vergleich mit anderen Bundesländern wird Thüringen damit bei der pro Schüler gewährten Finanzhilfe in nahezu allen Schularten einen vorderen Rang einnehmen. Damit sichern wir die Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft, die ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Pluralen Thüringer Bildungslandschaft sind." Die gesetzliche Neuregelung wird nach einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2014 notwendig. Zudem ist das alte Gesetz bis zum 31. Dezember 2015 befristet.

Änderungen rückwirkend ab Februar 2015

Jetzt wird das Anhörungsverfahren eingeleitet, bei dem alle freien Schulträger sowie Interessenvertreter der Schulen in freier Trägerschaft und andere zu beteiligende Gremien, darunter die kommunalen Spitzenverbände, eingebunden sind. Ihnen wird der Gesetzentwurf zur Anhörung zugesandt. „Jeder erhält Gelegenheit zur Stellungnahme", so die Ministerin. Nach Auswertung der Stellungnahmen und rechtsförmlicher Prüfung wird die Landesregierung den Gesetzentwurf beschließen und dem Landtag zuleiten. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens werden die Beteiligten erneut angehört. Angestrebt wird eine Beschlussfassung gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz vor der Sommerpause. Da der Verfassungsgerichtshof für die Neuregelung eine Frist bis zum 31. März 2015 setzte, sollen die Änderungen der Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe rückwirkend in Kraft treten. Vorgesehen ist, diese zum 9. Februar 2015, dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres, in Kraft zu setzen.

Regelung der staatlichen Finanzhilfe

In dem Änderungsgesetz werden zum einen die Regelungen über die staatliche Finanzhilfe so geändert, dass sie den Anforderungen des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung entsprechen. Die Vorgaben des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Mai 2014 werden beachtet, insbesondere werden die wesentlichen Regelungen im Gesetz selbst statt wie bisher in einer Durchführungsbestimmung getroffen. Ein Festbetragsmodell legt einen bestimmten Betrag fest, der für einen Schüler einer Schule oder einer Schulform gezahlt wird. Darüber hinaus ist jährlich eine Steigerung der Finanzhilfe um 0,25 Prozent vorgesehen. Damit wissen die freien Schulträger, mit welchem Betrag sie in den nächsten Jahren pro Schüler rechnen können. Zum anderen wird die Gültigkeit des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft über den 31. Dezember 2015 hinaus unbefristet verlängert.

Planungssicherheit für freie Schulträger

Ministerin Klaubert: „Das neue Gesetz gibt den freien Schulträgern Planungssicherheit. Das eröffnet ihnen die Möglichkeit für gute pädagogische Angebote, die von Eltern und Schülern sehr geschätzt werden. Die freien Schulen werden auch in Zukunft unsere Schullandschaft bereichern."

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