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Kinder & Jugendliche und Hausarbeit

von Newsredaktion

Haushalt

Während viele kleine Kinder noch gern bei der Hausarbeit helfen, wehren sich Jugendliche gern dagegen. Doch viele wissen nicht, dass Kinder und Jugendliche per Gesetz zur Hilfe im Haushalt verpflichtet sind. Erziehungsexperten klären auf, was für Kinder und Jugendliche zumutbar ist.

Umfrage zur Mitarbeit im Haushalt

Viele Jugendliche kommen mit dem Verbot der Kinderarbeit, um sich vor der Hausarbeit zu drücken. Tatsächlich ist im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert, dass Kinder und Jugendliche bis zu einem gewissen Maß im Haushalt mithelfen müssen. In einer aktuellen Online-Umfrage gaben 22 Prozent der Befragten an, dass die Kinder regelmäßig und freiwillig im Haushalt helfen. 45 Prozent der Eltern jedoch sagen, dass die Kinder nur helfen, wenn sie darum gebeten werden. Und 32 Prozent der Befragten gaben an, dass die Kinder nie im Haushalt mithelfen.

Aufgaben mit Kindern absprechen

Tatsächlich können Kinder ab dem Grundschulalter kleine Aufgaben im Haushalt mit übernehmen. Dazu gehören das Entsorgen des Mülls, das Abräumen des Tischs oder auch das Aufräumen des eigenen Zimmers, damit der Boden gesaugt werden kann. Die Experten der Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung gaben in einem aktuellen Statement an, dass die Aufgaben am besten mit dem Kind abgesprochen werden. Je älter die Kinder werden, können auch die Aufgaben größer werden. Dann sind Tätigkeiten im Haushalt und Garten, Botengänge, Kinderbetreuung oder kleine Einkäufe zumutbar.

Kinder und Jugendliche nicht ausnutzen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist zu lesen, dass die Mithilfe im Haushalt als Gegenleistung für den Erziehungsauftrag und die Grundversorgung zu sehen ist. Dabei darf das Kind jedoch nicht überfordert werden, was etwa die Entwicklung und die körperliche Kraft anlangt. Mit dem 14. Lebensjahr können die Kinder bis zu sieben Stunden in der Woche mithelfen, so der Gesetzgeber. Die Stundenzahl kann noch höher ausfallen, wenn ein Elternteil krank ist, die Eltern berufstätig sind oder ein Notfall eintritt. Gleichwohl dürfen auch hier die Eltern den Jugendlichen nicht als billige Haushaltskraft ausbeuten. Zudem darf die Schule nicht zu kurz kommen. Die Jugendlichen können sich sonst an das Jugendamt wenden.

Hilfe auch ohne Gegenleistung

Viele Eltern legen Wert darauf, dass Kinder und Jugendliche mithelfen, auch ohne Gegenleistung. Mädchen sollten etwa ruhig auch einen Hammer in die Hand nehmen können und einen Nagel in die Wand bringen, oder eine Glühbirne austauschen, Jungs dagegen sollten auch die Waschmaschine oder die Spülmaschine bedienen können. Gleichwohl meinen die Erziehungsexperten, dass auch nichts gegen eine Belohnung spricht, wenn es um eine außergewöhnliche Leistung geht.

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