Heute ist Internationaler Tag der Kinderrechte
von Newsredaktion

Am heutigen Tag zum Internationalen Tag der Kinderrechte fordert unter anderem das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Rechte der Kinder auch ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Was bedeuten genau Rechte für Kinder und warum gehören sie ins Grundgesetz?
Kinder mit eigenständigen Rechten
Bei der Empfehlung, die Kinderrechte auch ins Grundgesetzt aufzunehmen, verweist das Deutsche Institut für Menschenrechte auf die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention. Da Kinder eigenständige Rechte haben, sollten diese auch verfassungsrechtlich geschützt werden. Bisher kommen Kinder in der Verfassung als Objekt der elterlichen Verantwortung vor. Viele halten das nicht mehr für zeitgemäß. Sie sind jedoch eigenständige Rechtssubjekte, wie der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder betont.
Praktisch kaum eine Rolle
Dabei fehlt oft das genaue Verständnis, was es bedeutet, wenn Kinder als Träger eigener Rechte gelten. So müssen Gerichte und Behörden die Menschenrechte der Kinder zum zentralen Maßstab ihrer Entscheidungen heranziehen und Kinder in einem Fall anhören. De facto spielt jedoch die UN-Kinderrechtskonvention trotz Rechtsverbindlichkeit in der Praxis kaum eine Rolle. Daher müssten die wesentlichen Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung aufgenommen werden. So würden die Rechte für Kinder näher präzisiert und fänden ausreichend Beachtung.
Schutz vor Gewalt, Recht auf Entwicklung und Kindeswohl
Der wichtigste Punkt dabei wäre die Feststellung, dass Kinder eigenständige Rechtsträger sind und somit in allen Belangen gehört werden müssen, die sie betreffen. Weiterhin muss der Maßstab des Kindeswohls gelten, das Verbot von Diskriminierung aufgrund des jungen Alters sowie das Recht auf Entwicklung. Für viele Kinderschutzorganisationen ist zudem maßgeblich, dass das Recht auf Schutz vor Gewalt im Grundgesetz verankert wird. Mit der Grundgesetzänderung würden die Rechte der Kinder ernst genommen und dazu beitragen, dass die Rechtsprechung und die Rechtswirklichkeit für Kinder verbessert werden. Als Beispiel gelten hier Bayern und Brandenburg, die sich bereits dafür ausgesprochen haben, Kinderrechte gesondert in das Grundgesetz aufzunehmen.