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Foodwatch verlangt Werbeverbot für Kinder-Lebensmittel

von News

Kinder-Lebensmittel

Seit dem Jahr 2007 gibt es die freiwillige Selbstbeschränkung der Lebensmittelhersteller im Hinblick auf die Werbung für Kinder. Dennoch würden immer noch rund 90 Prozent für Kinder ungesunde Produkte beworben, so die Verbraucherschutzorganisation. Foodwatch hatte die Werbung von 281 so genannten Kinder-Produkten untersucht. Dabei wurden die Produkte der Hersteller unter anderem nach den Gesundheitskriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO begutachtet.

 

Foodwatch fordert von Politik ein Eingreifen

Lediglich 29 der getesteten Produkte erfüllten demnach die Anforderungen. 252 der Produkte sollten nach Angaben der Verbraucherschutzorganisationen hingegen nicht an Kinder verkauft werden. Die Verbraucherschutzexperten fordern derweil von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sowie vom Minister für Verbraucherschutz beziehungsweise vom so genannten Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) dafür Sorge zu tragen, dass ein kinderbezogenes Werbe-Marketing lediglich für Lebensmittel erlaubt wird, die den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO entsprechen.

 

Auch Diabetes Verbände schließen sich Forderung nach Werbeverbot für Kinder an

Neben Foodwatch schloss sich auch die Deutsche Adipositas Gesellschaft sowie die Deutsche Diabetes Gesellschaft und der Verband diabetesDE der Forderung der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch an. Die WHO verlangt, dass bestimmte Produkte für Kinder grundsätzlich nicht beworben werden sollten. Dazu zählen neben Süßwaren und Schokolade auch Fruchtsäfte, Energy-Drinks, Speiseeis sowie Kuchen und Desserts. Zudem sollten Produkte mit mehr als 0,5 Prozent Alkoholinhalt nach den Kriterien des Werbeverbots der WHO nicht mehr beworben werden dürfen. Der Geschäftsführer der Deutschen Diabetes Gesellschaft, Dietrich Garlichs, bezeichnete die meisten Kinder-Lebensmittel als “schlichtweg Süßigkeiten“. Derweil verwarf die Lebensmittelindustrie die Studie von Foodwatch als “effektheischend“ und “unseriös“. Der Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Christoph Minhoff verwahrte sich dagegen, eine reine Negativbewertung anhand von Nährwertprofilen vorzunehmen, die lediglich als Empfehlung zu deuten sind und keine verpflichtende Vorgabe darstellen würden.

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