Ethikrat für gesetzliche Regelung der Embryospende
von Newsredaktion
Der Ethikrat hat sich aktuell dafür ausgesprochen, dass die Embryospende gesetzlich geregelt werden soll. De facto hat ein Kind durch eine Embryospende zwei Mütter und zwei Väter, mit 16 Jahren sollend die Jugendlichen dann erfahren, wer die die biologischen Eltern sind. Das Verfahren der Embryospende ist derzeit in Deutschland noch stark umstritten. Nun hat sich der Deutsche Ethikrat dafür ausgesprochen, die Embryospende zuzulassen und gesetzlich zu regeln. Denn bisher gibt es noch keine klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. Bisher ist es so, dass in Deutschland die Übertragung von Embryos unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und nicht eindeutig verboten ist. Dennoch fehlen eindeutige gesetzliche Normen.
Vorschläge vom Ethikrat
In Deutschland wird die Embryospende etwa seit 2013 durchgeführt. Dabei entsteht eine so genannte gespaltene Mutterschaft, was der Gesetzgeber ursprünglich mit dem Embryonenschutzgesetz aus den 1990er Jahren verhindern wollte. Dennoch sind bisher Ausnahmen möglich. So etwa, wenn bei einer künstlichen Befruchtung mehr Embryonen entstehen als eigentlich notwendig sind. Die überzähligen Embryonen können dann freigegeben werden und müssen nicht vernichtet werden. Speziell für den Zweck der Spende dürfen Embryonen jedoch nicht entwickelt werden. Das befürwortet auch der Ethikrat. In dessen aktuellem Gutachten zum Thema macht der Ethikrat Vorschläge für die gesetzlichen Regelungen. So soll etwa die rechtliche Elternschaft auf das Empfängerpaar übergehen, sobald der Embryo erfolgreich übertragen wurde. Damit hätten die Spender auf Dauer keine Elternrechte – und Pflichten mehr. Wichtig sei aber, dass das Kind das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung habe. So sollen Kinder, die durch eine Embryospende entstanden sind, im Alter von 16 Jahren Einblick bekommen, wer die leiblichen oder biologischen Eltern sind, ohne dass dazu eine spezielle Begründung notwendig ist. Die Jugendlichen sollen so umfassend informiert werden, etwa auch über genetische Geschwister.
Kindeswohl und künstliche Befruchtung
Nach Meinung des Ethikrats sollen Embryos möglichst von zwei Elternteilen adoptiert werden können. Genaue Vorstellungen über das Paar gibt es aber nicht. So ist nicht einhellig geklärt, ob das Paar verheiratet sein soll oder nicht, ähnliches gilt für homosexuelle Paare. Zwar betonen die Vertreter mehrheitlich, dass Vater und Mutter idealerweise verheiratet sind, dennoch gibt es weitere mögliche Optionen. Dabei soll klar das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Ein weiteres Ziel soll sein, dass überzählige Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung erst gar nicht entstehen. Gleichwohl gab es im letzten Jahr zahlreiche Anfragen. So gab es laut dem Netzwerk Embryonenspende etwa 180 Anfragen, 57 Spenden und 45 Übertragenen. Dabei waren sieben erfolgreiche Schwangerschaften zu verzeichnen.