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Erfolgreiche Klage eines Spenderkindes: Klinik muss Namen von Samenspender herausgeben

von Newsredaktion

Gericht

Das Amtsgericht Hannover hat für die Klägerin entschieden: Ein Krankenhaus darf nicht den Namen eines Samenspenders verheimlichen. In einem aktuellen Fall hatte eine 21-Jährige geklagt, den Namen des Samenspenders, ihres Erzeugers zu erfahren.

Klinik verweigert Informationen

Die Mutter der Klägerin hatte den Weg der künstlichen Befruchtung gewählt, weil ihr Mann zeugungsunfähig war. Die junge Frau wollte nun von der Klinik den Namen des Spenders und damit ihres Erzeugers erfahren, was die Klinik aber verweigerte. Dabei gibt es eine eindeutige Rechtsprechung.  Denn bereits 2015 entschied der Bundesgerichtshof, dass Kinder einen Anspruch darauf haben, den Namen des biologischen Vaters zu erfahren. Doch in der Praxis weigern sich viele Kliniken und Ärzte, die Auskunft zu geben. Im konkreten Fall hat es die Klinik auf den Prozess ankommen lassen. Der Samenspender ist davon ausgegangen, dass er anonym bleibt. Wenn die junge Frau nun Unterhalt fordert oder Erbansprüche geltend macht, kann der Spender die Klinik haftbar machen. Auch ein verlorener Prozess kann dies verhindern.

Urteil des BGHs

Experten erläutern aber, dass es den Kindern nicht um Geld oder Unterhalt geht. Es geht vielmehr um die Identität, das Wissen der eigenen Herkunft. Auch Selbsthilfegruppen wie der Verein Spenderkinder wollen die Spender schützen und Erbansprüche der Unterhaltsforderungen ausschließen. Fakt ist jedoch auch, dass die Kinder ein Recht darauf haben, alles zu  ihrer genetischen oder biologischen Herkunft zu erfahren, also etwa auch den Namen eines möglichen Samenspenders. Der Bundesgerichtshof begründete das Urteil auch damit, dass die Kenntnisse oder Informationen zum biologischen Vater elementar für die Entwicklung der Persönlichkeit sein können. Die Auskunft muss für den Samenspender zumutbar sein. Seine möglichen wirtschaftlichen Interessen jedoch sind nicht maßgeblich.

Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit daran, institutionelle und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen, damit Kinder ihr Recht auf Kenntnis der Herkunft durchsetzen können. Es soll ein zentrales Spenderregister geben, eine konkrete Umsetzung ist jedoch noch ungewiss.

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