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Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu Schwimmunterricht

von Newsredaktion

Schwimmunterricht

Eine muslimische Schülerin scheiterte am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit ihrer Klage gegen den Schwimmunterricht. Das Gericht entschied nun in einem aktuellen Urteil, dass muslimische Mädchen sich nicht aus religiösen Gründen vom mit Jungen gemeinsamen Schwimmunterricht befreien lassen dürfen.

Langjährige Klagen durch alle Instanzen

Im aktuellen Fall hatte sich eine Schülerin muslimischen Glaubens durch alle Instanzen geklagt. Sie wollte ein Urteil aus dem Jahr 2013 kippen. Im Schuljahr 2011/2012 hatte die damalige Fünftklässlerin die Note Sechs erhalten, weil sie nicht am Schwimmunterricht teilgenommen hatte. Das Mädchen stammt aus Marokko und lehnte den Schwimmunterricht ab. Sie wollte auch keinen Burkini tragen. Damit seien die Konturen des Körpers dennoch zu erkennen, wenn der Burkini nass ist. Zudem störte sich die Schülerin am Anblick der leicht bekleideten Mitschüler.

Klageabweisung wegen inhaltlicher Mängel

Ein Verwaltungsgericht in Hessen hatte in einem Urteil den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Religions- oder Glaubensfreiheit gestellt. Dazu gehört auch, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden, auch im Sport. Das Gericht entschied, dass es der Schülerin zuzumuten sei, am Sport und am Schwimmunterricht teilzunehmen. Für das Verfassungsgericht hatte sich die Schülerin nun offenbar nicht ausreichend mit dieser Entscheidung befasst. Die Schülerin konnte nicht glaubhaft erläutern, warum die Burkini zur Wahrung der Bekleidungsvorschriften des Islams nicht ausreichen sollte. Daher lehnte das höchste Gericht diese Verfassungsbeschwerde ab und verwies zur Begründung auf inhaltliche Mängel.

Kompromiss Burkini

Seit vielen Jahren ist in Deutschland üblich, dass Mädchen und Jungen auch im Sport und im Schwimmen gemeinsam unterrichtet werden. Immer wieder kam oder kommt es zum Streit über die Teilnahme streng gläubiger muslimischer Schülerinnen, auch vor Gericht. Der Burkini gilt daher für viele als guter Kompromiss. Mit dem Ganzkörperschwimmanzug genügen die Schülerinnen den Bekleidungsvorschriften, denn der Burkini lässt nur Hände, Füße und das Gesicht frei. Außerdem behindert er beim Schwimmen nicht die Beweglichkeit.

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