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Eltern mit Kindern auf dem Gehweg

von Newsredaktion

Radfahrer

Wenn Eltern mit ihren Kindern gemeinsam mit dem Fahrrad unterwegs sind, dürfen sie künftig wie die Kinder auf dem Gehweg fahren. Bisher war das nicht erlaubt. Vor wenigen Tagen traf eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Gemeinsam Radfahren

Bisher mussten Eltern auf der Straße fahren, wenn sie gemeinsam mit den Kindern mit dem Fahrrad unterwegs waren. Kinder müssen nach wie vor auf dem Gehweg fahren. Wie eine Änderung der Straßenverkehrsordnung besagt, können die Familien nun gemeinsam auf dem Gehweg fahren. Dies gilt für eine Aufsichtsperson, die ein Kind bis zum Alter von acht Jahren begleitet. Der Pressedienst Fahrrad macht auf diese Novelle aufmerksam, die seit 14. Dezember des Jahres in Kraft ist.

Das sagt die Straßenverkehrsordnung

Generell besagt die Straßenverkehrsordnung, dass Kinder bis zum achten Geburtstag mit dem Rad auf dem Gehweg fahren müssen. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie auf den Gehweg ausweichen. Eine Neuerung besagt, dass Kinder unter acht Jahren auch auf dem Radweg fahren dürfen, wenn der Radweg baulich von der Straße getrennt ist. Diese Regelung gilt daher nicht für Radfahrstreifen oder Schutzstreifen an der Straße.

Rücksicht ist geboten

Wenn nun Eltern und Kinder gemeinsam auf dem Radweg fahren, ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Die Fußgänger dürfen keinesfalls behindert oder gefährdet werden. Daher müssen die Radfahrer ihre Geschwindigkeit an das Tempo der Fußgänger anpassen und eventuell auch mal das Rad schieben. Wenn Eltern mit Kindern die Straße überqueren müssen, gilt es abzusteigen und zu schieben.

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