Deutschland bei den Kinderrechten hinten
von Newsredaktion
In einer internationalen Studie wurde untersucht, welche Länder in welcher Form und in welchem Ausmaß Kindern und Jugendlichen direkt oder indirekt Zugang zum Rechtssystem gewähren. Dabei schneidet Deutschland unterdurchschnittlich ab. So hat Deutschland zwar die entsprechende UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, aber noch nicht gesetzlich verankert.
Bericht über Kinderrechte
Die Vereinten Nationen formulieren in der Kinderrechtskonvention von 1989 bzw. 1990 Grundrechte für Kinder. Dazu gehören das Grundrechta auf Schutz, Gesundheit, Meinungsfreiheit und andere Rechte. Kinder und Jugendliche können diese Rechte aber nur in Anspruch nehmen und durchsetzen, wenn sie direkt oder indirekt durch Vertreter Zugang zum Rechtssystem des jeweiligen Landes erhalten. Dazu hat das Netzwerk „Child Rights International Networks“, das sich für Kinderrechte und deren Einhaltung einsetzt, nun einen aktuellen Bericht mit dem Titel „Access to Justice for Children“ veröffentlicht. So entstand ein Ranking von verschiedenen Ländern weltweit, die in den Kinder in unterschiedlichem Maß Rechte gewähren.
Position im Ranking
An der Spitze dieses Rankings stehen demnach derzeit Belgien, Portugal und Spanien. Deutschland landet im weltweiten Vergleich auf Platz 66 hinter Ländern wie Kenia, Südafrika, Brasilien oder auch Ecuador. Der Grund dafür ist vor allem, dass Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert hat, aber noch nicht in der konkreten Gesetzgebung verankert hat.
Zugang zur Gerichtsbarkeit
Im Deutschen wird der Begriff Access to Justice etwas bürokratisch und sperrig mit Justizgewährungsanspruch übersetzt. Dies beschreibt der Definition durch die Bundeszentrale für politische Bildung den Anspruch eines jeden einzelnen, die staatliche Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen zu können, um seine Rechte wahren zu können und von Gerichten darüber entscheiden zu lassen. Damit hat der Staat die so genannte Justizgewährungspflicht. So muss ein funktionierender Staat gerichtlichen Schutz vor jedweden Rechtsverletzungen oder Streitigkeiten vor Gericht zur Verfügung stellen, auch Kindern und Jugendlichen bzw. deren gesetzlichen Vertretern. Das Recht dazu ist auch in der europäischen Menschrechtskonvention verankert.
