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Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Impfpflicht für Masern

von Newsredaktion Familie

Impfstoff

Die Corona-Pandemie hat das Thema Impfpflicht wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Viele Eltern machen sich Sorgen hinsichtlich der Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit. Die oberste rechtliche Instanz des Landes hat jetzt einige Klagen gegen die Masern-Impfpflicht abgewiesen.

Diese wurde in Deutschland erst vor rund zweieinhalb Jahren eingeführt und gilt auch für Kinder in den Kitas. Die betroffenen Familien hatten wegen unverhältnismäßiger Eingriffe in die Grundrechte geklagt. Doch diese Klagen wurden mit der jetzigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe abgewiesen.

Schutz gefährdeter Menschen vor persönlichen Interessen

Die Richter sind der Ansicht, dass die Grundrechtseingriffe zwar nicht unerheblich, jedoch zumutbar sind. Sie argumentierten, dass der Gesetzgeber zurecht dem Schutz gefährdeter Menschen vor dem Interesse der Kinder und Eltern Vorragen eingeräumt habe. Die Masern-Impfpflicht diene dem Schutz und solle dazu beitragen, die Krankheit eines Tages vollständig auszurotten. Die Gesetzgeber haben nicht gegen das geltende Verfassungsrecht verstoßen, die Impfpflicht bei Masern bleibt daher aufrecht. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Impfpflicht für Masern.

Gesundheitsexperten sehen in dem hochansteckenden Virus eine Gefahr für die Gesellschaft. Sie gehen davon aus, dass die Bevölkerung erst bei einer Impfquote von 95 Prozent geschützt ist. Diese ist jedoch noch nicht erreicht, daher gilt es weiterhin zu warten, bis eine sogenannte Herdenimmunität erreicht ist. Da Masern sehr schnell weitergegeben werden kann, ist diese hohe Impfquote notwendig, um Schutz zu bieten.

Gilt seit 1. März 2020

Doch die Impfpflicht hat vor allem in Kindertagesstätten, Schulen und in Gemeinschaftseinrichtungen für Aufsehen gesorgt. Seit 1. März 2020 dürfen die deutschen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch dann aufnehmen, wenn diese entweder bereits geimpft sind oder von Masern bereits geheilt sind. Diese Regeln gelten auch für die Tagesmütter.

Die Eltern hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, um diesen Nachweis zu erbringen. In den Schulen gelten sinngemäß dieselben Regeln. Doch anders als in den Kitas ist hier ein Ausschluss nicht möglich, schließlich gilt in Deutschland die Schulpflicht.

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

Verstoßen jedoch die Eltern gegen die gesetzliche Impfpflicht für Masern bei ihren schulpflichtigen Kindern, droht ihnen eine Strafe. Die Bußgelder können bis zu 2.500 Euro betragen. Vier Elternpaare wollten dies nicht akzeptieren und zogen vor den Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe. Sie sehen in dem Gesetz einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Gleichzeitig befürchten sie eine staatliche Bevormundung bei ihrem Recht auf Erziehung.

Experten sehen in Masern eine gefährliche Krankheit und warnen davor, auf eine Impfung zu verzichten. Nur diese könne die Verbreitung verhindern, argumentieren sie. Es handle sich bei Masern keineswegs um eine harmlose Kinderkrankheit, ganz im Gegenteil. Es könne zu schweren Komplikationen kommen. Das Immunsystem des Körpers werde geschwächt, als Spätfolgen können Gehirnentzündungen auftreten, die zumeist tödlich enden. Nur eine hohe Impfquote könne auch jene Menschen schützen, bei denen eine Impfung nicht möglich sei. Dazu zählen beispielsweise Säuglinge ebenso wie Schwangere.

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt nicht überraschend, schließlich gibt es in Deutschland auch eine Corona-Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal. Dieses hatte der Bundesverfassungsgerichtshof ebenfalls überprüft und für verfassungskonform befunden.

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