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Bundestag bringt Reform des Mutterschutzes auf den Weg

von Newsredaktion

Mutterschutz

Künftig sollen auch Schülerinnen und Studentinnen die Möglichkeit haben, Mutterschutz in Anspruch zu nehmen. Der Bundestag hat zuletzt die Gesetzesänderung beschlossen und damit eine wichtige Reform zum Mutterschutz auf den Weg gebracht.

Erweiterung des Mutterschutzes

Das Gesetz zum Mutterschutz ist immerhin bereits 65 Jahre alt. Somit war eine Reformierung und Aktualisierung dringend notwendig. Dem Beschluss des Bundestages muss nun jedoch noch der Bundesrat zustimmen. Damit profitieren in Zukunft auch Studentinnen und Schülerinnen vom Mutterschutz. Bisher waren sie davon ausgenommen. Außerdem sollen in Zukunft Arbeitsverbote für schwangere Frauen geben, wenn dies gegen ihren Willen und ausdrücklichen Wunsch ist. Wenn Schwangere das möchten, dürfen sie künftig auch am Sonntag arbeiten und hier mehr Möglichkeiten haben.

Schutzfristen bleiben bestehen

Unverändert bleiben die sechswöchige Schutzfirst vor der Geburt sowie die achtwöchige Schutzfrist nach der Geburt bestehen. In diesem Zeitfenster dürfen die Frauen nach wie vor keinesfalls arbeiten, das Beschäftigungsverbot bleibt hier bestehen. Nach dem Beschluss sollen in Zukunft jedoch einige Ausnahmen möglich sein. Ein Beispiel wäre etwa, wenn eine Studentin kurz nach der Geburt eine wichtige Klausur oder Prüfung absolvieren möchte. Wenn eine Frau ein behindertes Kind zur Welt bringt, gilt nach der Novelle eine Schutzfrist von zwölf Wochen nach der Geburt.

Befürworter und Kritiker  

Naturgemäß begrüßt die Regierung die Neuerung des Gesetzes. Bundesfamilienministerin Schwesig von der SPD bezeichnet die Gesetzesänderung als guten Kompromiss zwischen dem Schutz von Mutter und Kind sowie der Selbstbestimmung der Frau. Von der Opposition der Linken kam die Kritik, die Gesetzesänderung bedeute eine starke Aufweichung des Mutterschutzes. Für Unternehmen und Arbeitgeber stünden damit Tür und Tor offen, den Mutterschutz noch weiter abzubauen und weitere Schutzrechte abzuschaffen.

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