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Bundesregierung möchte für Kinder aus EU-Staaten Kindergeld kürzen

von Newsredaktion

Kindergeld

Wie aus einer Erklärung des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, möchte die Bundesregierung für Familien aus einigen EU-Staaten das Kindergeld kürzen. Davon betroffen sind Länder aus Süd- und Osteuropa.

Niedrigere Sätze beim Kindergeld

Konkret möchte die Bundesregierung die Leistungen des Kindergeldes für Kinder aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien und Ungarn um die Hälfte kürzen. Außerdem sollen in zehn weiteren EU-Staaten wie Griechenland das Kindergeld nur noch zu 75 Prozent ausgezahlt werden. Bisher ist die Regelung so, dass Kinder, die im entsprechenden EU-Land leben, deren Eltern jedoch in Deutschland arbeiten, das Kindergeld als vollen Betrag bekommen. Hier möchte die Regierung nun Änderungen vornehmen und legte dazu den Gesetzentwurf nun vor. Von der EU-Kommission stammt die Auflage, mögliche Hürden für die Gesetzesänderung zu beseitigen.

Kindergeld wie im EU-Land

Mit dem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung vor allem den Missbrauch von Sozialleistungen verhindern. Zudem sollen die EU-Bürger nicht im Vorteil sein, im Vergleich zu den Familien, die in Deutschland leben. Aus diesem Grund soll das Kindergeld an die Leistungen angepasst werden, die im jeweiligen EU-Land üblich sind. Kritik kam dabei von der Opposition, die vermutet, dass das nicht umzusetzen ist und das niedrigere Kindergeld rechtswidrig sei und damit wirkungslos. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Belastungen vor allem die steuerpflichtigen Familien betreffen, die über niedrige und mittlere Einkommen verfügen. Familien mit hohen Verdiensten wären aufgrund des steuerlichen Freibetrags für Kinder ohnehin nicht davon tangiert. Ähnlich argumentieren auch Steuerexperten der Freien Universität Berlin und vermuten, dass Widerstand aus den betroffenen EU-Ländern kommen könnte.

Anspruch für Ausländer

Generell ist es bisher so, dass Ausländer, die in Deutschland leben, auch einen Anspruch auf das Kindergeld hier haben. Sie müssen dazu über eine Niederlassungserlaubnis verfügen oder einen  anderen Aufenthaltstitel als Berechtigung, z.B. eine feste Arbeitsstelle vorweisen können. Bürger aus EU-Staaten sowie des Europäischen Wirtschaftsraums und gleichgestellte Staaten haben Anspruch auf Kindergeld, auch wenn sie keine Niederlassungserlaubnis haben. Hier greift das Prinzip der Freizügigkeit von EU-Bürgern, die damit den Bundesbürgern gleichgestellt sind.

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