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Aktuelle Regelungen für Ferienjobs

von Newsredaktion

Arbeit

Derzeit starten im Land die Pfingstferien. Viele Jugendliche nutzen die Zeit, um sich mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Typische Beschäftigungen für Schüler sind Zeitungen austragen, Auto waschen, Botengänge oder Babysitten. Dabei gibt es auch einige Regeln zu beachten, wie eine neue Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verrät.

Unterschied Kinder und Jugendliche

Gesetzliche Regelungen schützen Kinder davor, ausgebeutet zu werden und zu schwer zu arbeiten. Denn in Deutschland ist Kinderarbeit per Gesetz verboten. Mit verbotener Kinderarbeit sind Tätigkeiten gemeint, die den Kindern physisch oder psychisch schaden können oder vom Besuch der Schule abhalten. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren. Bis 14 werden Schüler als Kinder eingestuft. Das heißt auch, dass Kinder unter 13 keiner Arbeit nachgehen dürfen. Das heißt jedoch nicht, dass sie im Haushalt oder Garten mithelfen können. Experten raten dazu, normale, alltägliche Aufgaben nicht zu bezahlen, vielmehr sollten einmalige Tätigkeiten belohnt werden, etwa das Laubfegen im Herbst oder das Schneefegen im Winter.

Leichte Tätigkeiten für Schüler

Kinder oder Jugendliche mit 13 - 15 Jahren dürfen außerhalb der Familie allenfalls kleine Jobs annehmen. Außerdem ist die Zustimmung der Eltern notwendig. Die Kinder dürfen maximal ein bis zwei Stunden täglich an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Außerdem ist vor oder während der Schulzeit liegen. Für Betriebe in der Landwirtschaft gelten Arbeitszeiten bis zu drei Stunden am Tag. Grundsätzlich dürfen Schüler zwischen 15 und 18 Jahren in den Ferien arbeiten. Die maximale Arbeitszeit liegt dann bei acht Stunden täglich bzw. 40 Stunden in der Woche. Arbeitgeber lassen sich am besten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten geben, so rät die Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung.

Informationen vom Ministerium

Als Nebentätigkeit oder Ferienjobeigenen sich leichte Arbeiten, die nicht anstrengend sind. Sie dürfen weder Gesundheit, Sicherheit noch die Entwicklung der Kinder gefährden. Ideal sind wie oben erwähnt Botengänge, Hundesitten, Babysitten oder Zeitungen austragen. Auch leichte Tätigkeiten im Supermarkt oder in der Gastronomie. Grundsätzlich hat der Besuch der Schule immer Vorrang. Gibt es Stress und Probleme bei der Tätigkeit, sollten die Eltern eingreifen. Die meisten Tätigkeiten für Jugendliche sind im Bereich der Minijobs und sind damit sozialversicherungsfrei.  Weitere Informationen finden Schüler und Eltern in der Broschüre „Klare Sache“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Download.

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