ÜBernachtungen verboten

  • Hallo... ich brauch mal einen Rat von einem Fachmann
    Der Freund meiner Tochter wird am 14.6.15 also am WE 16 Jahre. Vor einigen Monaten hat sich das zusammenleben in seiner Familie * er ist Einzelkind * so erschwert das er 2 Tage ausgerissen ist und danach mit mir zum Jugendamt ist. Er hat dann vom Jugendamt einen Betreuer bekommen, zu dem er keinen rechten Draht hat. Es kam immer wieder zu Problemen mit den Eltern, so das er hier bei uns Hilfe gesucht hat. Nachdem der Betreuer bei uns war und der Junge erzählt hat was die Probleme sind und das es nicht besser wird ( auch weil er es sich und den Eltern so schwer macht ) wurden Gespräche geführt und er darf nun zum leiblichen Vater. Allerdings hat das Jugendamt nun bis zum 18 Geburtstag alle Übernachtungen gestrichen. Meine Tochter darf nicht dort schlafen und der Junge nicht bei uns. Das war aber nie ein Thema sie haben immer mal bei uns mal bei ihm übernachtet. Seid Januar und nun wird es verboten ohne Begründung. Natürlich ist er keine 18 aber ich finde das bedenklich zu sagen wenn sie sich nicht dran halten kommt er ins Heim. Hat er denn keine Möglichkeit ein Mitspracherecht oder ähnliches? :(
    Wir sind alle sehr unglücklich und ich möchte verhindern das die beiden sich trennen weil der Druck so hoch wird...
    Und die Erwachsenen einfach nur aus Sturheit die Kinder erpressen wollen... ich bin recht offen in der Erziehung und versteh sowas nicht. Dachte das Jugendamt hilft ´den Kindern und nicht den Erwachsenen...
    Vielen lieben Dank...

  • Hallo Yacala,


    herzlich willkommen hier im Forum.
    Vielen Dank für Ihre Schilderungen. Leider fällt es mir schwer, darauf zu antworten, weil mir einige Dinge unklar sind:
    Wie alt ist denn Ihre Tochter? Sie schreiben nur, dass deren Freund 16 Jahre alt wird. Um welche Probleme handelt es sich denn bei diesem Freund, was ist da zu Hause konkret los? Sie schreiben auch, dass der Junge zu seinem leiblichen Vater zieht, aber nichts über diesen. Lebte er bisher bei seiner Mutter und einem Stiefvater? Wie steht der leibliche Vater zu der Sachlage, dass sein Sohn nun plötzlich zu ihm zieht und wie steht dieser dazu, dass sein Sohn eine Freundin hat? Wer hat bei dem Jungen das Sorgerecht?
    Was bedeutet, der Junge hat keinen echten Draht zu diesem Betreuer des Jugendamtes? Hat er wirklich keinen Daht zu ihm oder hat er Schwierigkeiten mit diesem, weil der auch Grenzen setzt und ihm nicht alles "erlaubt"?


    Das Thema Übernachten und diese zu verbieten ist so eine Sache. Ich vermute, dass hier die Sorge mitspielt, dass es zwischen dem Jungen und Ihrer Tochter zu sexuellen Handlungen kommen könnte.


    http://www.planet-liebe.de/bez…chaft/sex-und-das-gesetz/


    Ich freue mich auf Ihre Antwort.


    Klara

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