Geldbeutel, Gesundheit, Straßenverkehr – im neuen Jahr stehen viele Veränderungen an
Wie zu jedem Jahreswechsel muss sich der Bürger auf Veränderungen im neuen Jahr einstellen. Hier eine Auswahl dessen, was sich in 2014 ändert:
Beitragsbemessungsgrenzen
In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2014 auf 4050 Euro im Monat, in der Arbeitslosenversicherung im Westen auf 5950 Euro und im Osten auf 5000 Euro.
Grundfreibetrag:Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8130 auf 8354 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 16.708 Euro.
Gesundheitskarte
Ab dem 1. Januar brauchen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto. Während einer Übergangszeit bis zum 1. Oktober 2014 können Ärzte ihre Patienten aber auch mit der alten Karte weiter behandeln.
Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft
Ab dem 1. April 2014 werden die eingesetzten Medikamente und die Häufigkeit ihrer Anwendung in der Tierhaltung registriert. Auffällige Betriebe können von den Überwachungsbehörden zu einer Verbesserung der hygienischen Verhältnisse in den Ställen verpflichtet werden.
Post
60 statt 58 Cent kostet ab dem 1. Januar 2014 ein Standardbrief. Pakete mit einem Gewicht über zwei Kilo kosten dann neun Cent mehr als bisher.
Staubsauger
Strom soll zukünftig nicht nur durch Glühbirnen vom EU-Bürger gespart werden. Ab dem 1. September dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen. Ein Label veranschaulicht dann auch bei Staubsaugern die Energieeffizienz. Ein grünes A steht für gut ein rotes G für schlecht.
Verkehrssünder
Am dem 1. Mai 2014 greift für Autofahrer ein neues Punktesystem bei schweren Verstößen im Straßenverkehr. Dazu wird die Punkteskala umgestellt. Für das Telefonieren mit dem Handy gibt es beispielsweise 1 Punkt. Zukünftig wird im Gegenzug aber auch nicht mehr bei 18, sondern schon bei 8 Punkten der Führerschein entzogen. Punkte verjähren jeweils getrennt. Die Frist richtet sich nach der Schwere des Vergehens.
Warnwesten in Pkw
Auch in Privat-Pkw muss ab dem 1. Juli 2014 eine Warnweste mitgeführt werden. Bei Pannen und Unfällen sorgen diese dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer die Gefahrenstelle früher erkennen können.
Quellen:
http://www.tagesspiegel.de/wir…d-wo-weniger/9255320.html
http://www.abendblatt.de/polit…erger-und-Wirtschaft.html