Mein Sohn (16) ist vom BVJ geflogen, ich weiß nicht weiter!

  • Hallo zusammen,


    Mein Sohn hat die 9. Klasse abgeschlossen, da er sich unsichher war für welchen Beruf er sich für eine Ausbildung bewerben soll, haben wir ihn in einer BVJ Klasse angemeldet, auf der er die Möglichkeit hatte, seine Noten zu verbessern und in eine Ausbildung rein zu bekommen. Leider hat er sich einen zimmlichen Mist erlaubt und ist nun von der Schule geflogen. Er ist noch zwei Jahre Schulpflichtig und hat noch keinen Ausbildungsplatz in Aussicht.


    Was kann ich nun tun, an wen kann ich mich wenden und wie groß sind die Chancen das ihn eine andere Schule nimmt, mit dem schulverweis?


    Ich bin echt verzweifelt und bitte daher um Hilfe. :(

  • Hallo! :)


    Vielleicht weiß Gilfy mehr, wie das in Deutschland geregelt ist?


    Wer wäre denn die zuständige Schulbehörde? Der Landesschulrat? Kann mir vorstellen, dass das bei euch auch abhängig vom Bundesland ist?


    Was aber in jedem Fall zu berücksichtigen ist: Wenn noch eine Schulpflicht gegeben ist, muss auch ein Schulplatz zugewiesen werden - trotz Verweis! Aber ist dein Sohn nach Beendigung der 9. Schulstufe tatsächlich noch (zwei Jahre) schulpflichtig? Bei uns in Österreich endet die Schulpflicht nach der 9. Schulstufe, dachte nicht, dass das in Deutschland anders geregelt ist?


    Grundsätzlich müsste dir aber der Direktor der bisherigen Schule Auskunft geben können, wohin du dich wenden kannst, denke ich... Dort würde ich an deiner Stelle auch nachfragen.


    Alles Liebe,


    Dani!

  • Hier in Deutschland sind alle Kinder bis zum 18 Geburtstag, schulpflichtig, da wird aber die Berufsschule während der Ausbildung mit einbezogen.

    Wenn dein Sohn jetzt nicht mehr aus diese Schule gehen darf, wird es zwar schwierig eine andere zu finden, aber es besteht die Schulpflicht. Du gehst gleich morgen früh mit deinem Sohn zum Hausarzt und lässt ihn erstmal krank schreiben. Dann hast du erstmal etwas Luft.Mach dir deswegen aber keinen Druck, es dauert etwas, bis die Landesschulbehörde euch auffordert ihn irgendwo anzumelden.

    Du hast nun die Möglichkeit dich an die Landesschulbehörde zu wenden und dir jemand an die Seite stellen zu lassen, der euch hilft eine neue Schule zu finden. Diese Person wird/ sollte auch den Kontakt zur neuen Schule aufnehmen.

    Oder aber du gehst mit deinem Sohn direkt zum Arbeitsamt , ( Berufsberatung ) und lasst euch beraten. Du musst ja wissen was ihm liegt, was für Interessen er hat . So kann man vielleicht schon einiges eingrenzen was in Frage kommt. Er muss natürlich Bewertungen schreiben. Wenn er Glück hat, kann er jetzt noch ins erste Lehrjahr mit einsteigen.

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