Was Sie noch machen können... In Bezug auf den Kontakt mit dem Sohn aktuell nicht viel, weil Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen. Persönlich, schriftlich, zuvorkommend, auf Augenhöhe und liebevoll... Sie haben das Wichtigste überhaupt schon getan - ihm vermittelt, dass Sie da sind, zu ihm halten und er sich immer an Sie wenden kann. So er das möchte, wird er das tun!
Das Schlimmste an der Sache ist eigentlich stets die Einsicht, nichts erzwingen zu können. Kommt von Ihrem Sohn nichts, sind Ihnen erst mal die Hände gebunden, aktiv etwas zu tun. Kommt er nicht nach Hause, sind die Möglichkeiten ebenfalls begrenzt. Ja, man kann ihn mit der Polizei holen lassen (und geht das so weiter, kann das vielleicht tatsächlich in Betracht gezogen werden). Nachhaltig helfen wird das nur, wenn es bei ihm zu einem Umdenken kommt. Will er weg, wird er immer wieder "entkommen". Auch Jugendliche, die fremduntergebracht sind, sind häufig abgängig. Ein Jugendlicher, der abhauen möchte, den hält man nicht so leicht davon ab...
Was in Ihrer Situation ganz gut läuft (in Anbetracht der unerfreulichen Umstände): Er hält Kontakt! Die Alternative - absolute Funkstille - ist die deutlich schlechtere Variante in diesem Zusammenhang. Das ist natürlich nur ein schwacher Trost, aber zumindest das...
Was ich Ihnen in dieser Situation nun raten würde: Eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen. Das ist vermutlich effektiver, als die Polizei einzuschalten (die nicht viel machen kann, außer ihn zu suchen, ggf zurück zu bringen und evtl. Meldung beim Jugendamt zu machen). Der Schule ggü würde ich extrem kooperativ mit offenen Karten spielen. Sofern ich die Meldung beim Jugendamt vermeiden möchte, würde ich das ganz deutlich kommunizieren und die Maßnahmen zurückmelden, die Sie setzen (Erziehungsberatung, wertschätzende Kontaktaufnahme).
Eine sehr verzwickte Situation. Es tut mir leid für Sie! Ich verstehe auch Ihren Mann. In solchen Situationen möchte man handeln und so die Situation geraderücken ("Sohn ist wieder zu Hause"). Ohne das Mitwirken des Sohnes wird das aber dauerhaft nicht funktionieren...
Wenn ein Gespräch mit dem Sohn stattfinden kann, sollte diesem zudem rückgemeldet werden, dass sein Verhalten das Jugendamt auf den Plan rufen kann und das es dann möglich ist, dass Maßnahmen gesetzt werden, die weitreichende Folgen haben können. Er ist mit 15 nicht zu jung, um die Ernsthaftigkeit der Lage zu erkennen!
Alles Gute!