Wer haftet bei Unfällen im eigenen Garten?

  • Bei uns im Ort werden manche Kinder morgens "rausgelassen" und abends wieder "reingelassen". Sie laufen hier alle rum, spielen miteinander und fühlen sich überall wie zu Hause. Eigentlich eine ganz tolle Sache, wenn auch manchmal etwas anstrengend.


    Doch was ist, wenn die in unseren Garten spazieren, dort spielen und etwas passiert? Wenn sie im Planschbecken ertrinken (ziemlich unwahrscheinlich) oder von der Rutsche fallen (schon viel wahrscheinlicher) oder sich auf dem Trampolin was brechen?


    Wenn wir Besuchskinder habe, passe ich natürlich auf. Unser Garten ist aber offen zugänglich, wenn auch hinter dem Haus. Ich kann ihn weder besonders gut einsehen, noch kriege ich es immer mit, wenn da mit einem Mal Kinder spielen.


    Bei Hunden weiß ich, dass man haftet, wenn jemand in den Garten reinspaziert. Da hilft auch kein "Vorsicht, Hund-Schild". Der Garten muss so gesichert sein, dass niemand rein gehen kann.

  • Das ist eine gute Frage! Zuerst einmal stehen die Eltern in der Verantwortung, das fängt schon damit an, das man seinem Kind bei bringt, das sie nicht einfach in die Gärten der Nachbarn zu gehen haben. Dann kommt die Aufsichtspflicht, die liegt bei den Eltern, je nach dem wie alt die Kinder sind, mehr oder weniger.
    Wenn ein Pool oder auch ein Teich im Garten steht, sind die Besitzer in der Pflicht, eben dieses mit einem Zaun zu sichern, und zwar so, das kein Fremder daran gehen kann.
    Wir selbst haben einen Pool im Garten ( 4, 20 m breit x 6, 50 m lang und 1, 20 m tief ) und waren verpflichtet das Grundstück mit einem Zaun zu umziehen.


    Wenn da nun ein Kind über den Zaun klettert und im Pool ertrinkt, liegt die Schuld bei dessen Eltern und nicht bei uns.


    Nur ganz nebenbei, auch im Planschbecken können Kinder ertrinken!

  • Hallo,


    zunächst müsstet ihr m.E. sicherstellen, dass von eurem Grund und Boden keine Gefahr ausgeht, d.h. ihn absichern, Zaun o.ä. oder wenn ohne Zaun Loecher, Graeben, Teiche usw. absichern.


    Die Eltern der anderen Kinder haben ansonsten stets Aufsichtspflicht ueber ihre lieben Kleinen, wie ihr über eure.


    Passiert dann was, kommt idR kaum eine Versicherung für irgendwas auf, evtl. eine gute Unfallversicherung für bleibende Schaeden.


    Lieber Gruß
    Len@

  • Tatsächlich? Das ist krass.
    Wie du schon sagst Pfiffi_k können Kinder, wenn es mal ganz blöd kommt, auch im knöcheltiefem Wasser ertrinken. Dass sogar Gartenteiche auf eigenem Grund gesichert werden müssen, wusste ich auch nicht.


    Aber wo ist denn da bitte die Grenze? Hätte ich Bienen im Garten, jemand spaziert rein, wird gestochen und ist leider Allergiker, wäre ich auch schuld? Und wenn ich einfach eine Blumenwiese habe und derjenige auf eine Biene tritt?
    Eigentlich kann man so gar nicht anders, als sich einzumauern. ;)

  • wenn Kinder auf eine Pferdeweide gehen um die Pferde zu streicheln und werden getreten, liegt dich Schuld bei den Eltern und nicht beim Pferdebesitzer.
    Wird ein Kind in deinem Garten von einer Biene gestochen, ist das pech, halt ein Unfall und nicht deine Svhuld. Es wird nur was auf dich zukommen, wenn du dem Kind deine Hilfe untersagst.

  • der eigenlicht Teich muss nicht eingezäunt sein, wenn das Grundstück umzäunt ist. Seen in der Öffentlichkeit, das ist gut, aber da liegt die Verantwortung und Aufsichtspflicht bei den Eltern.


    Aber im großen und ganzen ist es ein sehr umstrittenes Thema.

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