Die Neuerungen zum 01.08.2014

  • Liebe Eltern,


    der 01.08.2014 ist in vielerlei Hinsicht ein Stichtag, zu dem so manche gesetzliche Änderung in Kraft tritt. Nicht jede davon betrifft das Leben als Familie, zwei seit heute wirksame Neuerungen sind es meiner Meinung nach aber wert, dass wir hier darüber berichten: Der Mindestlohn und die Erhöhung des Betreuungsgelds.


    1. Der Mindestlohn
    Mit dem heutigen Tag geht für Mitarbeiter der Fleischwirtschaft sowie des Maler- und Lackiererhandwerks der lange Kampf um die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns zu Ende. Denn ab heute regeln gesetzliche Vorgaben, wie viel Geld den Angehörigen dieser beiden Berufsgruppen in jedem Fall zusteht. Im Fleischhandwerk darf ab heute niemand mehr als 7,75 Euro pro Stunde verdienen, im Dezember wird dieser Wert auf 8,75 Euro angehoben. Und auch im Maler- und Lackierergewerbe darf man sich freuen. Hier beträgt mit dem heutigen Stichtag der Mindestlohn in den neuen Bundesländern 10,50 Euro, in Berlin 12,30 Euro und in den alten Bundesländern 12,50 Euro pro Stunde.


    2. Das Betreuungsgeld
    Das Betreuungsgeld ist eine finanzielle Leistung, die Eltern zwischen dem 15. Lebensmonat und dem 3. Geburtstag ihres Kindes in Anspruch nehmen können, insofern ihr Kind weder in einer Kita noch im Rahmen der Kindertagespflege betreut wird. Bislang erhielten die Eltern, die diese Vorgaben einhielten, ein Betreuungsgeld von 100 Euro pro Monat für nach dem 01.08.2012 geborene Kinder. Mit dem heutigen Tag ist das Betreuungsgeld angehoben und beläuft sich nunmehr auf 150 Euro pro Monat und Kind.


    Viele Grüße
    Tanja

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