Elterngeld Plus: Die neue Variante des Elterngeldes

  • Liebe Eltern,
    gestern wurden Medienmeldungen laut, die über eine neue Konzeption der finanziellen Unterstützung für frisch gebackene Eltern berichteten. Elterngeld Plus lautet der Name der neuen Elterngeld-Variante, die nach Vorstellung von Bundesfamilienministerin Schwesig ab Sommer 2015 zur Wahl stehen soll.


    Bisher wurde Elterngeld für höchstens 14 Monate gezahlt: 12 Monate werden gewährt für die Betreuung durch einen Elternteil, eine zeitliche Aufstockung um weitere zwei Monate ist möglich, insofern die Betreuung in dieser „Verlängerung“ durch den anderen Elternteil abgedeckt wird. 65 % des Nettoverdienstes des jeweils betreuenden Elternteils beträgt die Höhe des gezahlten Elterngeldes.


    Auch wenn die Resonanz auf das Elterngeld positiv ausfällt und immer mehr Eltern sich die Betreuung ihrer Sprösslinge teilen, so zeigen Statistiken deutlich, dass es vor allem die Mütter sind, die bei ihren Kindern zuhause bleiben. Dies erschwert deren Wiedereinstieg in den Beruf. Wurde nämlich bisher während des Elterngeldbezugs eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen, so gingen die Bezugsansprüche weitgehend verloren, zumindest wurde das Einkommen jedoch auf die Elterngeldhöhe angerechnet. Eine Teilzeitbeschäftigung war damit kaum lohnenswert.


    Genau an diesem Knackpunkt will nun das neue Elterngeld Plus ansetzen. Bei Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung kann das Elterngeld nunmehr in halber Höhe, dafür aber für die doppelte Zeit bezogen werden. Bedeutete eine Teilzeitbeschäftigung also bislang das Aus für den Elterngeldbezug, so kann man in Zukunft für insgesamt 24 Monate trotzdem Elterngeld bekommen. Teilen sich beide Elternteile die Betreuung und einigen sich darauf, dass jeder eine Beschäftigung von 25 bis 30 Wochenstunden ausübt, so wird der Elterngeldbezug um weitere vier Monate auf damit 28 Monate verlängert. Hinzu kommt eine wesentliche Neuerung im Bereich der Elternzeit. Eltern hatten schon lange einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Erziehung ihres Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres, in Zukunft können sie allerdings zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag zusätzlich 24 Monate Familienzeit in Anspruch nehmen, ohne dass sie ihren Arbeitgeber um Erlaubnis bitten müssen.


    Mit diesen Neuregelungen will das Familienministerium den sich verändernden Ansprüchen junger Familien gerecht werden. Ihr Inkrafttreten ist für alle nach dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder zu erwarten.


    Viele Grüße
    Tanja

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