Vorsicht: Keine Reisen innerhalb der Schulzeit

  • Vorzeitiger Start in den Familienurlaub kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen


    Die Versuchung kann groß sein, den Urlaub nicht erst mit Beginn der Schulferien zu starten oder an den Urlaub ein paar Tage dran zu hängen. Manche Flüge und Urlaubsunterkünfte sind dann günstiger. Gerade in kleinen Betrieben und Firmen, in denen viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihren Urlaub in die Ferienzeit legen müssen, kann es schwierig sein, den Urlaub wie gewünscht genehmigt zu bekommen. Bei der Planung der Urlaubsreise sollten Eltern aber dennoch bedenken, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist, den Kindern einfach eine Entschuldigung zu schreiben und dann in den Urlaub aufzubrechen.


    In Deutschland herrscht eine gesetzliche Schulpflicht. Kinder dürfen dem Unterricht deshalb nur aus wichtigen Gründen fernbleiben. Die Beurlaubung oder Befreiung von der Schulpflicht ist auf Länderebene geregelt. Die Berliner Ausführungsvorschriften über Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht besagen beispielsweise explizit, dass Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien nicht genehmigt werden sollen, es sei denn, es handelt sich um einen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall. Wenn Eltern mit ihren Kindern ohne Genehmigung innerhalb der Schulzeit verreisen stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die schlimmstenfalls mit einem Bußgeld belegt wird. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die ein Fernbleiben des Kindes vom Unterricht legitimieren. Eine Hochzeit oder ein Todesfall innerhalb der Familie oder ein Vorstellungsgespräch können solch eine Ausnahme darstellen. Eltern müssen dafür aber einen Antrag beim Klassenlehrer oder Schulleiter stellen. Die Fristen und jeweiligen Zuständigkeiten sind ebenfalls auf Länderebene geregelt. (vgl. http://www.test.de/Schulrecht-…alb-der-Ferien-4659689-0/).

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