Mehr Lebenszufriedenheit von Eltern durch Ausbau der Kinderbetreuungsplätze

  • Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)


    Vor einem halben Jahr wurde heiß über den ab dem 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch von Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihre ein bis drei Jahre alten Kinder und den Ausbau der entsprechenden Betreuungsplätze diskutiert. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat erforscht, wie sich dieser Ausbau auf die Lebenszufriedenheit der Familien ausgewirkt hat.


    Zentrales Ergebnis ist, dass der Ausbau der staatlich geförderten Kleinkindbetreuung die Zufriedenheit der Eltern erhöht. Dies betrifft nicht nur die Betreuungssituation, sondern auch andere Lebensbereiche der Eltern. Seit 2005 wurde in Deutschland das Angebot an Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen flächendeckend ausgebaut. Im Westen Deutschlands hat sich dadurch die Betreuungsquote in dieser Altersgruppe von 10 auf 20 Prozent bis 2011 verdoppelt. Mütter äußern, dass der Ausbau mit einer höheren Zufriedenheit mit dem persönlichen Einkommen, der Gesundheit und dem Leben insgesamt einhergehe. Es liegt der Schluss nahe, dass der Ausbau der Kleinkindbetreuung dazu beiträgt, die Doppelbelastung von Beruf und Familie zu verringern und ein schnellerer Wiedereinstieg in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Allerdings hat sich durch den Ausbau des Kitaangebots hauptsächlich die Teilzeitbeschäftigung erhöht (vgl. http://www.diw.de/de/diw_01.c.…tml?id=diw_01.c.433527.de).


    Die Studie zeigt, dass ein breites Angebot an Betreuungsplätzen positive Auswirkungen auf die Lebenszufriedenheit von Familien hat. Die Diskussionen haben aber auch gezeigt, dass weitere Verbesserungen erforderlich sind.


    Viele Mütter wünschen sich nicht nur im Hinblick auf künftige Rentenansprüche mehr als ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder eine Beschäftigung in Teilzeit. Berücksichtigung muss darüber hinaus finden, dass zum Wohle der Kinder die Qualität der Betreuung nicht unter dem Streben nach Quantität leiden darf.

  • Viele Mütter wünschen sich nicht nur im Hinblick auf künftige Rentenansprüche mehr als ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder eine Beschäftigung in Teilzeit. Berücksichtigung muss darüber hinaus finden, dass zum Wohle der Kinder die Qualität der Betreuung nicht unter dem Streben nach Quantität leiden darf.

    Leider gibt es kaum eine Einrichtung, die mehr Personal einstellt, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Gegenteil, der Erziehermangel hat dazu geführt, dass man bei Missständen gerne mal ein Auge zudrückt.

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 3.650 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!