Verhaltenstipps und -regeln vom TÜV Rheinland - nicht nur für Eltern
In diesen Tagen sind sie wieder im Straßenverkehr unterwegs, die ABC-Schützen. Nicht nur Eltern, sondern alle Verkehrsteilnehmer/-innen müssen durch verantwortungsbewusstes Verhalten dafür sorgen, dass die Erstklässler den Schulweg unbeschadet meistern.
Nicht vergessen darf man, dass sich die Kleinen trotz Trainings keineswegs so sicher wie Erwachsene im Verkehr bewegen. Sie können die Entfernung herannahender Autos schlecht einschätzen und sind sich nicht darüber bewusst, dass sie aufgrund ihrer geringen Körpergröße von Autofahrern leichter übersehen werden. Der Besuch der Schule ist neu und aufregend. Wenn die Schulanfänger ihren Schulweg in der Gruppe zurücklegen ist die Gefahr der Ablenkung besonders groß.
Für Autofahrer gilt deshalb: Sofort den Fuß vom Gas nehmen und bremsbereit sein, wenn man sich einer Gruppe Schulkinder nähert, erklärt Hans Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.
Vielen nicht klar ist das korrekte Verhalten an einer Bushaltestelle. Fährt ein Schul-oder Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Haltestelle an, gilt für die Fahrzeuge dahinter absolutes Überholverbot. Steht der Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle, dürfen Autofahrer im Schritttempo und ausreichend Sicherheitsabstand daran vorbei fahren. Auch der Gegenverkehr muss sich daran halten, wenn er nicht durch eine Leitplanke oder durch einen Mittelstreifen abgetrennt ist. Diese Regeln gelten auch für Motorrad-, Mofa- oder Radfahrer, so Sander.
Eltern empfiehlt er, den Schulweg an Zeiten zu trainieren, an denen der Nachwuchs auch tatsächlich unterwegs ist. Schulwegpläne mit dem sichersten Weg gibt es bei Städten und Gemeinden. Damit die Kinder gut zu sehen sind, sollten sie signalfarbene und mit Reflektoren versehene Kleidung tragen. Auch der Ranzen sollte mit entsprechenden Farben und Reflektoren ausgestattet sein. Geeignete Tornister erkennen Eltern an der DIN-Norm 58124.