Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung: Quantität oder Qualität?
Am 01. August 2013 ist es soweit. Alle Kinder haben mit Vollendung des ersten Lebensjahres ein Recht auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege (SGB VIII, Artikel 1). Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll dadurch ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen Kinder frühzeitig gefördert werden. Die Betreuungseinrichtungen stehen vor der großen Herausforderung, diesem Förderungsanspruch gerecht werden zu können.
Die Erweiterung der Platzzahl in den Kitas allein reicht nicht, um den Bedürfnissen der Jüngsten adäquat zu begegnen. Die Konzepte müssen an die Entwicklungsstufe der unter Dreijährigen und den sich daraus ergebenden besonderen Betreuungserfordernissen angepasst sein. Dazu gehört auch ein entsprechender Personalschlüssel in den Einrichtungen.
Der diesjährige „Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme“, den die Bertelsmann Stiftung aktuell veröffentlicht hat, erkennt hier einen Mangel:
Die Bildungschancen verschlechtern sich, wenn unter Dreijährige statt in einer Krippe in einer anderen Gruppenform betreut werden, die eigentlich für ältere Kinder konzipiert ist. Dies sind z.B. Kindergartengruppen, die für Zweijährige geöffnet werden. Der Personalschlüssel orientiert sich an den Bedürfnissen der über Dreijährigen. Ein besserer Personalschlüssel ermöglicht aber mehr bildungsanregende Angebote und Aktivitäten für die Kinder. Die sprachlich-kognitiven und sozialen Fähigkeiten werden besser gefördert (vgl. http://www.bertelsmann-stiftun…sl/nachrichten_117073.htm).
Das Recht auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab 1 Jahr ist ein wichtiger Schritt. Es darf dabei jedoch nicht nur um Quantität gehen, sondern die Qualität der Betreuung und Förderung durch Standards in den Einrichtungen und gut ausgebildetes Personal ist unerlässlich.