Betreuungsgeld

  • Liebe Eltern,


    mittlerweile sind schon 7 Monate vergangen, seit das umstrittene und als „Herdprämie“ verschriene Betreuungsgeld gesetzlich verankert und erstmals ausgezahlt wurde.


    Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung, die jungen Familien im Anschluss an das Elterngeld ausgezahlt wird, wenn diese ihre Kinder in deren ersten drei Lebensjahren zuhause betreuen und nicht in einer Kindertageseinrichtung unterbringen. Das Gesetz sieht vor, dass das Betreuungsgeld im Anschluss an das Elterngeld gezahlt wird, welches unter Optimalbedingungen bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes zur Verfügung steht. Folglich ist das Betreuungsgeld eine relevante Leistung, die ab dem 15. Lebensmonat bezogen werden kann und zwar längstens so lange, bis das Kind seinen dritten Geburtstag feiert. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Kind nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und auch nicht in Kindertagespflege, sprich bei einer Tagesmutter, untergebracht ist. Inwieweit die Eltern beide berufstätig sind, spielt für den Erhalt des Betreuungsgelds keine Rolle. Es geht lediglich darum, dass anderweitige Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden, als die beiden genannten und damit staatlich geförderten.


    Vor diesen Hintergründen ist das Betreuungsgeld also auch dann erhältlich, wenn das Kind durch Großeltern, Verwandte, Freunde, Bekannte oder die Eltern selbst beaufsichtigt wird. Die Höhe beträgt seit August 2013 100 Euro je Kind, ab dem 01. August 2014 wird dieser Betrag auf 150 Euro angehoben. Zuständig zur Beantragung sind von der Landesregierung hierzu bevollmächtigte Institutionen:


    Baden-Württemberg: Landeskreditbank Baden-Württemberg
    Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales
    Berlin: Bezirksjugendämter
    Brandenburg: Elterngeldstellen der Städte und Landkreise
    Bremen: Amt für Soziale Dienste und Amt für Familie und Jugend
    Hamburg: Bezirksämter
    Hessen: Ämter für Versorgung und Soziales
    Mecklenburg-Vorpommern: Elterngeldstellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Niedersachsen: Landkreise und kreisfreien Städte
    Nordrhein-Westfalen: Kreise und kreisfreie Städte unter Aufsicht des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
    Rheinland-Pfalz: Jugendämter der Kreise und Stadtverwaltungen
    Saarland: Elterngeldstelle des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
    Sachsen: Sozial- und Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städten
    Sachsen-Anhalt: Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städten
    Schleswig-Holstein: Landsfamilienbüros im Landesamt für Zentrale Dienste
    Thüringen: Landkreise und kreisfreie Städte


    Ziel des Elterngeldes ist es also, analog zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen für unter Dreijährige auch die alternativen Formen der Kinderbetreuung zu unterstützen.


    Was halten Sie denn vom Betreuungsgeld? Haben wir hier im Forum Eltern, die sich bewusst für oder gegen das Betreuungsgeld entschieden haben? Und wie sieht es denn mit dem Betreuungsgeldbezug in der Praxis aus?


    Ich bin sehr gespannt auf Ihre Berichte!


    Viele Grüße
    Tanja

  • Hallo Tanja.


    ein interessantes thema, dieses betreuungsgeld... ^^ ich selbst habe für meine tochter betreuungsgeld beantragt als sie 1 jahr alt war. mir wurde dann mitgeteilt, dass mir das betreuungsgeld erst zusteht, wenn mein kind 14 monate alt ist, weil mein mann ja in elternzeit gehen könnte. ^^


    ich habe dann also 2 monate gewartetet und bekam dann das betreuungsgeld. an sich finde ich es eine gute sache. allerdings ist die regelung dafür irgendwie nicht so richtig durchdacht. ^^ meiner meinung nach zumindest. ja ich habe für den zeitraum von november bis januar monatlich 150 euro betreuungsgeld bekommen..das ist schon eine gute sache... im januar habe ich dann einen kindergartenplatz für meine tochter am nachmittag von 13-17 uhr bekommen. dieser kindergartenplatz kostet im monat 204 euro. das betreuungsgeld fiel durch die annahme des kitaplatzes weg. dh. eine familie muss nicht nur das geld für den kita platz aufbringen, sondern hat praktisch noch 150 euro verlust....


    meiner meinung nach sollte es das betreuungsgeld nicht für die kinder geben, die zu hause bleiben, sondern für die kinder, die in den kindergarten gehen. denn für viele mütter und väter, die gerne arbeiten möchten ist es oft luxus arbeiten zu gehen, weil man sich die kinderbetreuung eigentlich nicht leisten kann.


    aber das ist ja das alt bekannte thema... so richtig kompartibel ist das leben mit job und kind oftmals leider nicht. ich finde es toll, dass es regelungen wie elterngeld und betreuungsgeld überhaupt in deutschland gibt. viele andere länder haben so etwas nicht.


    allerdings merkt man in vielen punkten schon, dass diese regelungen von leuten getroffen wurden, die nicht nah am volk sind und auch nicht wissen, wie es dem volk geht. andernfalls würde es meiner meinung nach andere regelungen geben. denn ich glaube für viele eltern sprechen zu können, dass man mit dem elterngeld bzw. betreuungsgeld allein nicht um die runden kommt.


    und wenn man dann neben elterngeld und betreuungsgeld arbeiten gehen möchte, wird das komplette gehalt angerechnet, so dass man genauso viel geld zur verfügung hat, als würde man nicht arbeiten gehen.


    ich bin der meinung, dass sowohl die betreuungsgeld-, als auch die elterngeld-regelung überdacht werden müsste.


    alles liebe


    vajudomi

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