Jetzt wird es ernst...
Wie Ihnen sicher aus den Medien bekannt ist, kommt ab dem 1. August 2013 der "individuelle Rechtsanspruch" auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Die Bundesregierung beschloss 2007, dass alle Eltern, die für Ihre ein-und zweijährigen Kids eine Betreuung benötigen, auch einen Kita-Platz erhalten.
Besonders ernst wird es für Städte und Gemeinden, die den Rechtsanspruch nicht erfüllen können, da sie auf Schadensersatz verklagt werden können.
Der Erwerbsausfall für Kinderbetreuung zu Hause wird definitiv nicht voll ausgeglichen. Wohl aber sind Differenzzahlungen möglich.
Zum Beispiel:
Sie bezahlen eine Tagesmutter privat und diese ist teurer als der angestrebte U3-Kita-Platz, dann kann die Differenz eingeklagt werden. Experten gehen davon aus, dass klagende Eltern überwiegend Erfolg haben könnten.
Welche Informationen haben Sie zu diesem Thema?
Welche Erfahrungen machen Sie im Alltag?
Wie wichtig ist Ihnen die Einführung von U3-Kita-Plätzen?
Wie stehen Sie dazu, Differenzzahlungen einzuklagen?
Wie schätzen Sie den Fortgang der Rechtssprechung ein?
Herzlichen Dank für Ihre Beiträge bereits im Vorfeld