Toilettengang untersagt?

  • Hallo an alle,
    ich benötige Eure Hilfe. Folgendes hat sich heute in der 2. Klasse zugetragen:
    Meine Tochter musste dringend auf Toilette, ca. 5 Minuten vor U.-Ende (hat aber nach eigenen Angaben schon 10 min. "gekniffen"). Sie meldete sich, machte das vereinbarte Zeichen und ....... die Lehrerin (Vertretung, aber mit dem Time-out-Zeichen vertraut) schüttelte den Kopf. Mein arme Kleene nässte sich daraufhin ein und fing an zu weinen. Darauf muss die Lehrkraft zu meinem Kind nur gesagt haben: "Geh zur Toilette und mach deine Kleidung mit Papier trocken!" Dafür ist Zeit?! Ich war nur froh, das sie noch Turnsachen im Spint hatte, neuen Schlüpfer hat sie von einer Freundin in der Mittagsbetreuung bekommen. Ich bekam weder einen Anruf, noch eine Mitteilung, nur 2 Stunden später ein immer noch weinendes Kind.
    Ich habe der Klassenleitung ein paar Zeilen geschrieben und um Stellungnahme von ihr und der Vertretungskraft gebeten.
    Klar sollen die Kiddies in der Pause zur Toilette -verständlicherweise-, aber eine Kinderblase richtet sich nun mal nicht immer strikt nach der Uhr.
    Nun meine Frage: Kann einem Grundschulkind der Toilettengang wirklich verweigert werden?
    Vielen Dank für Eure Meinung zu diesem Thema,
    Liebe Grüße,
    Regine

  • Meiner Meinung nach darf niemandem der Toilettengang verweigert werden. Immerhin handelt es sich um ein menschliches/biologisches Bedürfnis. Klar, wenn Kinder älter werden, kann man nach und nach erwarten, dass sie das ein bisschen "planen" und die Pausen nutzen, aber richtig planbar ist es eben doch nicht.
    Auch uns als Erwachsenen passiert es doch ab und zu, dass wir vor einer längeren Autofahrt extra noch mal aufs Klo gehen, dann aber doch zwischendrin noch mal halten müssen, weil der "Plan" nicht hingehauen hat.
    Und je kleiner das Kind ist, umso weniger ist es planbar.


    Das Verhalten der Lehrerin empfinde ich durchaus als unprofessionell, und ich würde das Thema recht energisch ansprechen, notfalls sogar mit dem Rektor der Schule.


    Mir ist klar, dass in den höheren Jahrgängen der Toilettengang schon mal als Ausrede benutzt wird, aber in der Grundschule sollte das schon anders gehandhabt werden.

  • Hallo Regine,


    ehrlich gesagt war ich entsetzt, als ich gelesen habe, wie mit dem Bedürfnis Ihrer Tochter umgegangen wurde. Als Pädagoge sollte es einem klar sein, welch schlimmes Erlebnis es für das Kind ist, wenn es dann einnässt, weil es nicht auf Toilette gelassen wurde.


    Wozu wird in der Schule ein Zeichen verabredet, wenn es dann so ignoriert wird :thumbdown: ?


    Wenn Kinder immer wieder dadurch auffallen, dass sie während des Unterrichts auf Toilette wollen, kann man mal hinterfragen, ob das Kind wirklich muss, oder ob das eine Ausrede ist. Aber auch dann sollte man zunächst das Gespräch suchen und nicht dem Kind verbieten, auf die Toilette zu gehen.


    Ich schließe mich da ganz der Meinung von Tecret an und würde Ihnen ebenfalls empfehlen, auf ein Gespräch über diesen Vorfall zu bestehen.


    Mich würde interessieren, wie die Schule reagiert - wenn Sie mögen berichten Sie gerne von Ihren weiteren Erfahrungen.


    Viel Erfolg wünscht


    Anne

  • Hallo Regine,
    ich finde es auch schlichtweg unfassbar und hochgradig unprofessionell, wie da mit Ihrer kleinen Tochter umgegangen wurde.
    Natürlich sollen die Kinder in der Pause auf die Toilette gehen, aber bei niemandem läßt sich planen, wann er oder sie auf die Toilette muss und das hat schließlich nichts mit dem Alter zu tun. Den Toilettengang zu unterdrücken und zu "verkneifen" ist zudem rein biologisch betrachtet sehr ungesund! Umso weniger kann ich begreifen, wie man einem Kind den Gang zur Toilette verbieten kann! Das macht mich regelrecht wütend.
    Ich würde mich auch beschweren und sogar zum Rektor gehen in diesem Fall. Zudem würde ich Ihre Tochter ermutigen, dass Sie, sollte so etwas je erneut vorkommen, solch ein Verbot ignoriert und trotzdem geht. Niemand hat das Recht, einem Menschen den Gang zur Toilette zu verbieten.
    Dazu kommt ja in Ihrem Fall das Schamgefühl durch das Einnässen. Schrecklich.


    Ich wünsche Ihnen Mut und viel Stärke beim Beschweren und dem Einfordern einer Stellungnahme.
    Im Grunde sollte sich diese Lehrerin bei Ihrer Tochter entschuldigen. Das wäre durchaus angebracht.


    Alles Gute!
    Klara

  • ich finde es auch unverschämt von der vertretung! gehört meiner meinung nach suspendiert. im netz hab ich folgenden artikel dazu gefunden :


    "Rechtsgebiet: Strafrecht


    Folter und Körperverletzung durch Toilettenverbot während des Unterrichts, Vorlesung oder Prüfungen an Schulen und Universitäten


    Am
    Donnerstag den 19.04.2007 hat die Süddeutsche Zeitung im Feuilleton
    einen Artikel unter der Überschrift „Die Klassenrichter“ und der
    Kapitelüberschrift „Verrechtlichung und Harndrang“ abgedruckt. Hierbei
    hatte der Autor auf eine Entscheidung einer Staatsanwaltschaft
    hingewiesen, wonach das Verbot von Toilettengängen nicht strafbar sei.
    Indessen ist das Verbot von Toilettengängen strafbar, wie die
    nachfolgenden Ausführungen zeigen und stellen einen schweren Verstoß
    u.a. gegen Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – Verbot
    der Folter und unangemessenen Behandlung - dar.


    Studenten,
    Schüler und Eltern sollten sich derartige Verbote nicht gefallen lassen,
    weil für die betroffenen Schüler (Kinder und Jugendliche) schwere
    psychische Folgeschäden nicht ausgeschlossen sind. Dies kann im
    Grundsatz auch bei erwachsenen Studenten der Fall sein.


    Die
    Rechtslage bei Verboten gegenüber Schülern und Studenten, während des
    Unterrichts/Vorlesung oder bei Prüfungen auf die Toilette zu gehen,
    ergibt sich wie folgt:


    Zum einen liegt ein Verstoß gegen Art. 3
    EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung gemäß der
    Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz
    vor und können folgende Straftatbestände verwirklicht werden:


    * Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
    * Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
    * Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
    * Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
    * Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)"


    kompletten text auf http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=182922


    vielleicht hilft dir das ja ein wenig weiter

  • Hallo Kaktusblüte,


    das ist eine interessante und wie ich finde auch sehr hilfreiche Information. Vielen Dank dafür!
    Den Vorfall nun gegenüber der Schule extrem aufzubauschen, finde ich allerdings bedenklich.
    Ich rate zu einer Beschwerde, die mit Nachdruck vorgebracht werden sollte.
    Allein die Tatsache, dass das Zurückhalten von Urin oder auch Kot gesundheitlich bedenklich ist, reicht im Grunde als Hintergrund schon aus, von dem Schamgefühl und der Demütigung durch das Einnässen als Folge des Verbots ganz zu schweigen. Dies steht definitiv nicht im Einklang mit unseren Grundrechten.
    ^^


    Wie gesagt, ein wahrhaft unerhörtes Verhalten der Lehrerin.
    Eine Entschuldigung gegenüber Eltern und vor allem gegenüber des Mädchens ist hier absolut angebracht.

  • Hallo,
    erst einmal ein herzliches Dankeschön für die Stellungnahmen und den damit verbundenen Zuspruch.
    Die Klassenleitung war schockiert über dieses Fehlverhalten, hat sich im Namen der Vertretung auch sofort entschuldigt und hat sich mit dieser direkt im Anschluss zusammen gesetzt. Die Entschuldigung seitens der Vertretung kam am anderen Tag persönlich bei meiner Tochter. "...natürlich muss man auf die Toilette gehen dürfen, wenn man muss..." Die Einsicht kam spät und mit Nachhelfen der Klassenleitung, aber sie kam. Ich hoffe, auch in Hinblick auf die Zig nachfolgenden Schüler/innen, dass sich dieses Fehlverhalten bei ihr nicht noch einmal wiederholt (und ich behalte die Frau im Auge X( ).
    Ich danke Euch allen,
    Regine

  • Na, immerhin was. ;) Aber ich verstehe, dass es nicht wirklich befriedigend ist, wenn die Entschuldigung seitens der Vertretung eher nachlässig und erzwungen kam.


    Hoffentlich funktioniert das in der Zukunft besser.

  • Hallo Regine,
    das freut mich sehr zu hören ^^ Schön, dass es eine Entschuldigung gab, das ist doch was!
    Ich hoffe auch, dass sich so etwas in Zukunft nicht mehr wiederholt.
    Ich finde es klasse, dass Sie aktiv geworden sind und dass Sie auf Einsicht und Verständnis getroffen haben. Besonders gut gefällt mir, dass sich die Klassenlehrerin umgehend gekümmert hat.


    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
    Klara


  • Generell kann der Toilettengang gar nicht verweigert werden, weil dies ein Menschrecht ist und in Deutschland auch im Grundgesetz verankert ist. Das Verbot zur Toilette zu gehen kann sogar vor Gericht als Körperverletzung angesehen werden.

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