Strafen

  • Das Erleben von Konsequenzen bei nicht angemessenem Verhalten ist eine wichtige Erfahrung für Kinder.


    Als Erwachsener erlebt man solche Konsequenzen in allen Bereichen des Lebens, hier werden sie allerdings nicht als Strafe, sondern eben als Konsequenz betrachtet.



    • Wenn ich regelmäßig zu spät zur Arbeit kommen, werde ich abgemahnt.
    • Wenn ich im Parkverbot stehe, droht mir ein Knöllchen.
    • Wenn ich mir am Anfang des Monats Dinge kaufe, die ich mir nicht leisten kann, ist am Ende des Monats kein Geld zum Kauf von Lebensmitteln zur Verfügung und ich muss mich verschulden oder hungern.


    Damit ich als Erwachsener mit solchen Konsequenzen umgehen kann bzw. weiß, wie ich negative Konsequenzen vermeide, muss ich als Kind erfahren haben, was Konsequenzen bedeuten und wie sie sich anfühlen.


    Die Lerntheorie besagt, dass ein unerwünschtes Verhalten seltener wird und schließlich ganz verschwindet, wenn auf das unerwünschte Verhalten eine negativ empfundene Konsequenz folgt.


    Bestrafung ist daher eines der Instrumente, das Eltern in der Erfüllung der Erziehungsaufgabe verwenden.


    Doch wie bestrafe ich richtig?


    1. Strafen sollten Bezug zum unerwünschten Verhalten haben!


    Um einen Lerneffekt zu erzielen, muss die Strafe inhaltlich in Verbindung zum unangemessenen Verhalten stehen. Beispielsweise kann man bei mutwilliger Zerstörung überlegen, ob das Kind (je nach Alter) etwas zum "Schadensersatz" beitragen kann wie Taschengeldreduzierung oder Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Haushalt als "Abarbeitung" der Summe.


    2. Die Strafe muss im angemessenen Verhältnis zum unerwünschten Verhalten stehen!


    Eine Woche Fernsehverbot steht nicht im Verhältnis zu 10 min Überziehung der Fernsehzeit!


    3. Strafe ist nicht als Rache einzusetzen!


    Strafe dient nicht dazu, dass Eltern ihre Verärgerung abbauen, sondern hat einen Lerneffekt zum Ziel!


    4. Die Konsequenz muss auch als Strafe empfunden werden!


    Wenn ein Kind zum Beispiel nicht gerne schwimmen geht, ist ein Schwimmbadverbot unwirksam!


    5. Eigene Motivation überprüfen!


    Überprüfen Sie Ihre eigene Motivation und ihre eigenen Gefühle, bevor Sie Strafen verhängen! Kann das Verhalten des Kindes wirklich nicht toleriert werden oder ist Ihr Stresspegel aufgrund anderer Umstände gerade so hoch, dass Sie sich über das Verhalten ärgern?


    6. Strafen müssen realisierbar sein!


    Verhängen Sie nur solche Strafen, die Sie bezogen auf die Dauer der Strafe auch durchhalten (bei 2 Tagen Fernsehverbot nicht nach 4 Stunden nachgeben!). Außerdem müssen Sie die Einhaltung der Strafe kontrollieren können.


    Ein gutes Händchen wünscht


    Anne

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