1. Klasse - Fehlstunde

  • Hallo,


    ich hab da mal ne Frage. Und zwar, ist mir in den letzten Tagen bisschen was bei meinem Sohn aufgefallen was ich erst alles nicht so schlimm fand. Letzten endes meinte eine Freundin von mir, er könnte evtl Diabetes haben. Möglich. Denn sein Vater und meine Großeltern haben das auch. Ich wollte also einen Termin bei meiner Kinderärztin machen. Die meinte ich soll sofort kommen wenn ich den Verdacht Diabetes habe. Ich sagte ihr, das es nicht geht weil ich bis 18:00 arbeiten muss und ich meinen Sohn ja nicht einfach aus der Schule nehmen kann. Sie meinte dann, wenn sich der Verdacht bestätigt und ich nicht sofort komme kann er heute abend schon im Koma liegen =O=O .
    Ich also den Kurzen aus der Schule geholt, da meinte die Lehrerin das solche "Termine" einen Tag vorher angemeldet werden müssen (ging ja nicht) und er jetzt 2 Fehlstunden hat.


    Mir egal ob die auf dem Zeugnis stehen aber meine Frage: gibt es Konsequezen dafür? Schulamt oder so? Muss ich jetzt Strafe zahlen?


    Die Ärztin hat mir eine Bescheinigung gegeben das ich bei ihr war.

  • Hallo coolcat,


    herzlich willkommen hier im Forum!
    Ich hoffe, Ihrem Sohn geht es gut. Leider schreiben Sie nichts darüber, was sich beim Arztbesuch und der dortigen Untersuchung ergeben hat.


    Es ist absolut verständlich, dass Sie Ihrem Sohn sofort helfen wollten, vor allem nach dieser doch sehr deutlichen Ansage der Ärztin, dass hier Gefahr im Verzug ist und Sie beide sofort kommen müssen.


    Ich würde an Ihrer Stelle noch einmal auf die Lehrerin zugehen und Sie um ein kurzes Gespräch bitten, um sich bei Ihr zu entschuldigen und um ihr zu erklären, was dieses "Überfallkommando" sollte, warum Sie Ihren Sohn so dringend aus dem Unterricht abholen mussten. Sie waren ja insbesondere durch den Kommentar der Ärztin in großer Sorge um Ihr Kind.
    Legen Sie ihr auch die Bescheinigung vom Arzt vor. Ich denke, dass Sie auf Verständnis stoßen werden.
    Und sollte dies je nicht der Fall sein, wenden Sie sich an den Rektor und erklären Sie ihm den Sachverhalt in Ruhe.


    Um Konsequenzen müssen Sie sich in diesem Falle vermutlich keine Sorgen machen und ich denke auch nicht, dass Sie mit einer Geldstrafe rechnen müssen, doch ich würde Ihnen sehr ans Herz legen, noch einmal ins Gespräch mit der Lehrerin zu gehen.


    Alles Gute
    Klara

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