Bildungspaket - was und für wen?

  • Das so genannte Bildungspaket ist eine staatliche Leistung, die im Jahr 2011 aufgrund der Realisierung fortschreitender Kinderarmut ihren Anfang fand. Ihr Ziel ist es, eine Brücke zwischen Kindern aus finanzarmen und finanzstarken Familien zu schlagen und zumindest den Kindern schulische und kulturelle Chancengleichheit zu sichern. Herausgekommen ist Fördertopf, der unter dem Namen „Bildungs- und Teilhabepaket“ Gelder für die Finanzierung schulischer, sozialer und kultureller Belange von Armut betroffener Kinder bereitstellt.


    Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können für Kinder aus Familien beantragt werden, die


    - Arbeitslosengeld 2,
    - Sozialgeld,
    - Sozialhilfe
    - Wohngeld,
    - Kinderzuschlag oder
    - Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz


    beziehen und zwar so lange, bis das Kind das 18. Lebensjahr bei Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld beziehungsweise das 25. Lebensjahr bei allen anderen Sozialleistungsbezügen vollendet hat.


    Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden können:


    - ein- und mehrtägige Schul- und Kindergartenausflüge
    - Schulbedarfsartikel
    - Nachhilfe und Lernförderung
    - Beförderungskosten zur Schule
    - Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
    - soziale und kulturelle Teilhabe wie beispielsweise Vereinsbeiträge, musisch-kulturelle Erziehung oder die Anschaffung erforderlichen Equipments


    Beantragt werden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei den Kreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich das betroffene Kind seinen ständigen Wohnsitz hat.


    Viele Grüße
    Tanja

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