Beleuchtung für Kinderfahrrad

  • Ich habe schon wieder eine Fahrradfrage.. :P
    Kaum ein Kinderfahrrad bringt mehr Beleuchtung mit außer jeweils einen Reflektor vorne und hinten. Wieso macht man da nicht gleich anständige Lampen dran?
    Früher hieß es mal, dass Dynamo bei der Beleuchtung Pflicht wäre. Ich glaube, allein Batteriebetrieb war nicht erlaubt. Oder habe ich das falsch in Erinnerung? Wurde das inzwischen geändert? Muss man da nun irgendetwas bei der Lampennachrüstung beachten?

  • Hi, ich bin mir nicht sicher, ob was geändert wurde, wir haben jetzt vor 2 Wochen an das neue Rad Batterielampen angeklickt, noch wurden sie in der Kita auch nicht gestohlen. Aber, ich habe mich auch gefragt, warum Beleuchtung fehlt... Ich glaube bis 10kg Radgewicht war Batterie OK, das sollte bei Kinderrädern passen.


    Denkt dran, am besten noch eine reflektierende Warnweste und Helm zu nutzen!


    VG

  • Hallo,


    mir fällt auch auf, dass es viele Fahrräder gibt, die ohne Beleuchtung verkauft werden und so auch tagsüber auf der Straße fahren. Allerdings ist es so, dass ein verkehrssicheres Fahrrad nach wie vor laut Straßenverkehrszulassungsordnung über eine entsprechende Beleuchtung verfügen muss.


    Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorgaben gemacht, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss.
    Vorgeschrieben sind:

    • zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
    • eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
    • eine Lampe (vorne)
    • ein weißer Reflektor (vorne)
    • ein Rücklicht mit Reflektor
    • ein roter Reflektor (hinten)
    • vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
    • rutschfeste und festverschraubte Pedalen, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind


    • NEU: Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit dem 01. August 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.


    Ohne diese Ausstattung darf ein Rad im Verkehr nicht genutzt werden. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss die Beleuchtung auch tagsüber funktionieren, alle Rückstrahler müssen immer vollständig vorhanden sein.


    Klara

  • Ja, ist wahrscheinlich wirklich so.
    Es gibt noch Forderungen, was die Leistung der Batterien betriefft, aber die, die man im Handel kauft, sollten diese auch erfüllen.
    Ist mir auch nicht verständlich, warum man da nicht gleich ein paar Lampen ranmacht, damit die Räder gleich starßensicher sind.

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