Kampagne: Gesetzeslage diskriminiert Alleinerziehende

  • Ich bin Vater einer alleinerziehenden Tochter mit 2 begabten Kindern. Bei der Beantragung von Erziehungshilfen, sei es für Stipendien, BaföG oder Auslandspraktika für die Kinder bekamen wir nach höchst aufwendigen Vorleistungen jeweils ein abschlägiges Ergebnis mit sehr
    unterschiedlichen Begründungen. Obwohl unsere Tochter ohne unsere Hilfe nicht auskommen kann, wurde anhand der einzureichenden Anträge und Unterlagen in allen Fällen keine Bedürftigkeit anerkannt.
    Begründung Fall 1: der verantwortungslose Vater verdient zu viel, hilft nicht der Tochter.
    Begründung Fall 2: der möglicherweise zu erreichende BaföG-Betrag wird dem Vater beim Unterhalt gutgeschrieben, hilft auch nicht der Tochter.
    Begründung Fall 3: möglicherweise max. 1000€ Stipendium, wenn nicht wiein den letzten Jahren das Budjet von Hartz4-Beziehern aufgebraucht.
    Begründung Fall 4: die Angehörigen sind verpflichtet, die Tochter beiEngpässen zu unterstützen, d.h. jeder Antrag ist von vorne herein unnütz.
    Wie Alleinerziehende diskriminiert werden, können wir an der Handhabung wie auch an den Ergebnissen unserer Fälle einwandfrei nachweisen.


    Wer hat Ähnliches erfahren?
    PaJoBe
    Ich suche ein Medium, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, und bitte um Vorschläge.

  • Herzlich willkommen


    Von BaföG halte ich gar nichts, da dieses zurück gezahlt werden muss und die jungen Leute schon mit vielen Schulden ins Berufsleben einsteigen , bzw die Schule verlassen.


    Du könntest dich ja ans Fernsehen wenden, damit erreichst du sicher die ganze Welt und bestimmt auch den einen oder anderen Politiker!



    Unser Sohn ist noch nicht soweit, von daher habe ich damit selbst keine Erfahrungen.

  • Damit kenne ich mich auch nicht aus. Habe ich es jetzt so verstanden, dass deine Tochter nicht arbeitet, sondern Hartz4 bezieht und diese Leistungen zusätzlich beantragt? Es gibt Beratungsstellen, die Hartz4-Beziehern bei Anträgen und in Form von Rechtbeistand unterstützt. Ist es vielleicht möglich, bei Hochbegabung über die Krankenkasse Unterstützung zu bekommen? Und wie sieht es mit dem Vater aus? Wenn er wirklich so gut verdient, aber seine Unterstützung verweigert, könnte man da auf rechtlichem Wege etwas tun?
    Grundsätzlich würde ich als Außenstehender aber denken, dass Elterngeld und Unterhalt für die Kinder einzusetzen sind. Andere müssen damit auch auskommen.
    Was die Presse betrifft, würde ich entweder an überregionale Zeitungen oder das Fernsehen herantreten, weil die regionale Presse in der Regel bemüht ist, sich mit Unternehmen in der Region gut zu stellen.

  • Danke Gilfy und Manuela,
    Die Tochter arbeitet etwas über Mindestlohn, würde sich bei Hartz4 vielleicht besser stehen. Sie wohnt weiterhin in unsere Wohnung, 380 km von uns entfernt, für die sie uns seit der Scheidung die abgemilderte Miete definitiv nicht mehr zahlen kann. Beantragt wurde z.B. eine Beihilfe (max. 450 € nach Bedürftigkeitsgrad) für ein von der Schule vorgeschriebenes Praktikum in London, welches für Übernachtung und Flug allein 870 € kostet. Absagegrund Verplichtung der Angehörigen. Hartz4-Bezieher der Klasse haben diese Unterstützung bekommen.
    Die überegionalen Zeitungen, haben teils abgesagt, teils nicht geantwortet (Spiegel). Ich werde wohl eine Bescherde beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einreichen. Am ärgerlichsten bin ich darüber, dass beim 3. Punkt s.o. gesagt wird: die Angehörigen sind verplichtet, die Tochter zu unterstützen, wenn es nicht reicht. Bei meiner Steuer wird meine Unterstützung als zusätzlicher Unterhalt aber nicht anerkannt.
    Gerechtigkeit sieht anders aus.
    Der rechtliche Weg gegen den Vater läuft bereits seit über 1 1/4 Jahr. Wir hoffen nur, dass er auch die Kosten zahlen muss.
    Danke Euch fürs Einfühlungsvermögen


    Gruß
    PaJoBe

  • Hallo Kalama,
    Die Tochter ist inzwischen 50 Jahre, die Kinder der Junge 18 und die Tochter 15. Alle Anträge auf Unterstützung, weil der Vater zu wenig zahlt sind unnütz.
    Die Angehörigen sind verpflichtet, die Tochter bei Engpässen zu unterstützen.


    Gruß
    PaJoBe

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!