Kinderzuschlag zur Entlastung des familiären Haushaltsbudgets

  • Liebe Eltern,
    für einkommensschwache Familien existiert der so genannte Kinderzuschlag als finanzielle Unterstützung. Obwohl es diesen bereits seit Jahren gibt, ist seine Existenz noch nicht flächendeckend bekannt, so dass zahlreiche anspruchsberechtigten Familien keinen Kinderzuschlag erhalten, weil sie ihn mangels Kenntnis schlichtweg nicht beantragt haben. Deshalb möchte ich Ihnen hier den Kinderzuschlag vorstellen.


    Der Kinderzuschlag ist eine Leistung, die solchen Familien zuteil werden soll, deren Einkommen zwar für den eigenen Bedarf ausreicht, den Unterhalt der Kinder jedoch nicht mehr abzudecken vermag. Durch den Kinderzuschlag sollen genau diese Familien eine Entlastung erfahren, wodurch sich ein Abrutschen in die Hilfebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch 2 vermeiden lässt. Gleichzeitig möchte der Kinderzuschlag honorieren, dass diese Familien einen hohen Eigenanteil zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts leisten, in der finanziellen Gesamtsumme dieser Einkommensbeitrag jedoch nicht ausreicht.


    Vor diesen Hintergründen haben Anspruch auf Kinderzuschlag solche Familien, die


    - für das jeweilige Kind im Kindergeldbezug stehen,
    - ein Mindesteinkommen von 900 Euro brutto bei Paaren und 600 Euro brutto bei Alleinerziehen vorweisen,
    - in ihrem Gesamteinkommen unter einer definierten Einkommensgrenze verbleiben und
    - deren Hilfebedürftigkeit nach SGB 2 durch die Gewährung des Kinderzuschlags vermieden werden kann.


    Der Antrag auf Kinderzuschlag wird bei der kindergeldzahlenden Institution, in der Regel der bei der Arbeitsagentur ansässigen Familienkasse, beantragt. Dort sowie im Webauftritt der Arbeitsagentur unter http://www.arbeitsagentur.de/w…ntId=L6019022DSTBAI554288 sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich.


    Kinderzuschlag wird für jedes berücksichtigungsfähige Kind in Höhe von 140 Euro pro Monat rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.


    Viele Grüße
    Tanja

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