Taschengeld

  • Das Taschengeld ermöglicht Kindern, eigene Bedürfnisse erfüllen zu können. Taschengeld ermöglicht außerdem, dass Kinder den Umgang mit Geld erlernen. Kinder sollten deshalb Taschengeld erhalten.


    Was sollten Eltern bei der Zahlung des Taschengeldes beachten?




    • Wieviel Taschengeld sollen Kinder bekommen?


    Es gibt hierzu Empfehlungen der Jugendämter, die als Richtwert dienen können:




    4-5 Jahre: 0,50 bis 1,50 €/Woche



    6-7 Jahre: 1,50 bis 2,00 €/Woche



    8-9 Jahre: 2,00 bis 3,00 €/Woche



    10-11 Jahre: 12,00 bis 16,00 €/Monat



    12-13 Jahre: 16,00 bis 22,00 €/Monat



    14-15 Jahre: 22,00 bis 30,00 €/Monat



    16-17 Jahre: 30,00 bis 45,00 €/Monat



    Grundsätzlich ist natürlich die familiäre finanzielle Situation zu berücksichtigen. Die Empfehlung ist daher tatsächlich als Richtwert zu verstehen!



    • Wofür soll das Taschengeld eingesetzt werden?


    Taschengeld dienst nicht der Deckung der Grundbedürfnisse der Kinder. Kleidung und Nahrung sind Grundbedürfnisse und sollen nicht vom Taschengeld bezahlt werden. Gibt es allerdings spezielle persönliche Wünsche die über die Deckung des Grundbedürfnisses hinausgehen (z.B. Süßigkeiten oder das super angesagte Basecap) kann dafür das Taschengeld eingesetzt werden.




    • Was dürfen sich die Kinder kaufen?


    Die Kinder können selbst entscheiden, wofür sie ihr Taschengeld ausgeben, auch wenn Sie als Eltern nicht alles mögen, was Ihre Kinder kaufen (Ihre Kinder mögen sicher auch nicht alles, was sie kaufen :whistling: !) Ausnahme: Die Kinder kaufen Dinge, die sie oder andere schädigen könnten!




    • In welcher Form soll das Taschengeld ausgezahlt werden?


    Zahlen Sie das Geld in bar aus. Kleinere Kinder können den Wert des Geldes leichter einschätzen, wenn sie es sehen und anfassen können. Auf einem Konto ist das Geld nur eine abstrakte Zahl. Jugendliche können dagegen ein Konto erhalten, um auch hier den Umgang zu erlernen. Zahlen Sie das Geld zuverlässig zu einem festgelegten Termin aus, damit die Kinder lernen, zu planen.




    • Sind Vorschusszahlungen sinnvoll?


    Lassen Sie sich nicht auf Vorschussverhandlungen ein, weil Ihr Kind einen teuren Wunsch hat, den es sich sofort erfüllen möchte. Dinge mit Geld zu erwerben, das man erst in der Zukunft bekommt, ist der Einstieg in die Schuldenfalle. Kinder sollten stattdessen lernen, dass man für bestimmte Wünsche sparen muss. Alternativ können Sie Kinder zusätzliche Aufgaben übernehmen lassen, für die sie dann Geld erhalten (erst die Arbeit - dann das Geld und nicht Vorschuss auf zukünftige Tätigkeiten. Das erspart Ihnen viele Diskussionen ^^ !)


    Erfolgreiche Taschengeldverhandlungen wünscht


    Anne

  • Ich möchte Annes Beitrag zum Taschengeld mit Erfahrungswerten aus der Praxis ergänzen.
    Durch meine langjährige Tätigkeit in der offenen Jugendarbeit habe ich sehr viel Kontakt zu Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen.
    Meine Erfahrungen in Sachen Taschengeld sind die, dass viele "Kinder" deutlich mehr Taschengeld von ihren Eltern erhalten als die Empfehlungen der Jugendämter vorgeben bzw. anregen. Auch eine monatliche Auszahlung in einem Betrag kommt eher selten vor, d.h. Zuzahlungen zum Taschengeld sind üblich.


    Natürlich stehen Eltern unter einem gewissen Druck, wenn die eigenen Kinder erzählen, dass die Freunde mehr Taschengeld erhalten oder dass die "anderen" Eltern zu bestimmten Anlässen oder auf Nachfrage der Kinder hin, zusätzliches Geld geben.
    Die Frage, die sich hierbei stellt, ist: Ist es gut und sinnvoll, wenn Eltern solche Signale senden? Wenn Eltern inkonsequent sind, was die Auszahlung des Taschengelds betrifft?
    Kinder sollen den Umgang mit Geld üben und zudem ein gewisses Maß an Freiheit genießen, was das gesellschaftliche Leben betrifft.


    Besonders wichtig scheint mir, die Aushandlung zwischen Eltern und Kind, wofür das Taschengeld genau verwendet wird. Und die große Herausforderung wird es dabei sein - und dies kontinuierlich - diese Vereinbarungen dann konsequent und klar durchzusetzen, auch wenn dies unter Umständen kleinere oder auch größere Diskussionen und Umstimmigkeiten hervorruft.
    Wenn Ihre Kinder bereits älter sind, können Sie sich ihr Taschengeld auch mit kleinen Nebentätigkeiten wie z.B. Prospekte oder Wochenzeitungen austragen oder Regale im Supermarkt auffüllen aufbessern.


    Oder Sie finden eine Regelung, dass es einen Bonus an Taschengeld gibt, wenn außergewöhnliche bzw. größere Tätigkeiten im Haushalt übernommen werden wie z.B. Rasenmähen, Auto putzen (Tätigkeiten wie Mithilfe beim Geschirr spülen, Zimmer aufräumen, Staubsaugen etc. sollten allerdings ein Beitrag der Kinder sein, der zum Wohle der Familie dient und der nicht mit Geld "belohnt" wird.)


    Seien Sie also mutig und konsequent, was das Taschengeld und seine Verwendung betrifft.
    Handeln Sie klare Regeln aus, wofür das Taschengeld verwendet werden soll und was Sie weiterhin als Eltern bezahlen.
    So könnten Sie z.B. auch aushandeln, dass die neue Jeans oder das neue Handy einen bestimmten Betrag kosten darf und wenn das Kind unbedingt eine teurere Jeans oder ein ganz bestimmtes Handy haben möchte, die Differenz über das Taschengeld beglichen werden muss.


    Ich wünsche Ihnen Mut zur Konsequenz!

  • Diese Richtlinien sind ja ziemlich niedrig angesetzt ...
    Leider kostet ja heute alles immer mehr. Allein nur für simples Brot geben wir als Familie im Monat fast 30 Euro aus. Selbst, wenn man Kleidung und Schulsachen nicht zum Taschengeld rechnet und auch teurere Anschaffungen als Geschenke zum Geburtstag und Weihnachten zuschlägt, machen die "kleinen Dinge" sehr viel aus!
    Mit 12, 13 geht man auch schon mal ab und zu ohne die Eltern weg. Wenn man von 20 Euro Taschengeld ausgeht, dann ist das mit einer einzigen Unternehmung - Kino, Fahrgeld, danach noch was essen - weg! Und zwar komplett.
    Gibt man hier dann besser mehr Taschengeld oder sagt man, dass man für solche Unternehmungen was extra gibt? Man will zwar immer ganz gern wissen, was die Kinder machen, aber zu sehr einmischen sollte man sich vielleicht auch nicht, vor allem, wenn die Kinder danach älter und noch selbstständiger werden.

  • Hallo Perdita,
    ich empfinde die Richtlinien auch als sehr niedrig angesetzt und vermute, dass diese seit mehreren Jahren nicht angepaßt wurden.
    Ich kann Ihnen nur raten, sich selbst zu überlegen, was Sie Ihrem Kind/ Ihren Kindern ermöglichen wollen, was alles unter das Taschengeld fallen soll (Kino, Eis essen, Süßigkeiten, Bücher, Accessoires wie Schmuck und Sonnenbrille oder sogar spezielle Kleidungswünsche) und dementsprechend nach Ihren persönlichen finanziellen Möglichkeiten das Taschengeld selbst festzulegen.
    Wichtig wäre, sich selbst im Vorfeld auszurechnen, zu kalkulieren, wofür das Taschengeld konkret verwendet werden soll und dies dann auch mit dem Kind/ den Kindern entsprechend zu besprechen.


    Wie gesagt, gibt es für ältere Kinder auch noch die Möglichkeit eines kleinen Nebenjobs, der sich mit der Schule vereinbaren läßt.

  • Vielen Dank Anne für die Ergänzung!


    Somit bleibt nur, noch einmal zu betonen, dass die Empfehlungen der Jugendämter in Sachen Taschengeld als grobe Orientierung dienen, Empfehlung sind, jedoch keine zwingend einzuhaltene Vorgabe.

  • wir haben für Luca vorgut einem Jahr ein Taschengeld Konto eingerichtet. Da zahle ich jeden Monat 10'- ein. Zudem bekommt Luca seit der 3ten Klasse 3'- Taschengeld in bat jeden Freitag ausgezahlt. Diese 3'- kann er ausgeben oder sparen. Meistens spart er sie und wenn er sich was teures kaufen will, sagen wir ihm das er sich genau überlegen soll, ob er das wirklich will oder ob er lieber noch etwas spart. Will er das dann haben ( so wie vor 3 Wochen eine Drohne) dann kann er sein Taschengeld nehmen und Geld von seinem Konto und es sich kaufen. Voraussetzung ist, das der Papa mitfährt und sich das Teil vorher anschaut, um zu sehen ob es das Geld auch wert ist und Luca keinen Schrott kauft.
    Das klappt ganz gut.
    Wir haben das so gemacht, weil Luca sich sehr für technische Sachen interessiert und sich gerne mal sowas teures kaufen möchte.

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