Partnerschaftsbonus: Schwierige Regelung zur Förderung der Gleichberechtigung

  • Hallo liebe Eltern,


    vielleicht haben einige von euch ebenso wie viele in unserem Bekanntenkreis den Partnerschaftsbonus als Zusatz zum Elterngeld in Erwägung gezogen und nach Ablauf der vier Monate ziemlich überraschend eine Ablehnung von der Elterngeldstelle verbunden mit der Rückforderung des Geldes erhalten...in Zeiten von Corona und Kurzarbeit ist das für Familien besonders heftig.


    Eigentlich ist der Partnerschaftsbonus ja zur Förderung der gleichberechtigten Aufteilung von Familie und Beruf zwischen Mann und Frau gedacht, doch die heutige Rechtslage ist dafür leider oftmals ungeeignet. Sie schreibt vor, dass beide Partner über vier Monate hinweg zwischen 25 und 30 Wochenarbeitsstunden arbeiten müssen...das klingt erstmal gut und sehr gleichberechtigt, doch der Teufel steckt im Detail: Erfahrungsgemäß müssen ELtern, die tatsächlich beide mit mindestens 25h/Woche berufstätig sind, ja ganz schön jonglieren, um alles unter einen Hut zu bekommen. Das Elterngeldgesetz beachtet aber nicht die vertragliche Arbeitszeit, sondern die tatsächlich geleistete. Und kaum hat ein Elternteil einmal ein paar mal etwas zu spät bei der Arbeit ausgestempelt oder sich gar einen Gleittag genommen, um beispielsweise einen Termin mit dem Nachwuchs wahrzunehmen, schon ist die reale Arbeitszeit aus der Begrenzung gefallen und ein paar Monate später muss man viel Geld zurückzahlen. Für Familien, in denen tatsächlich Vater und Mutter gleichberechtigt in Teilzeitverträgen sind, ist das besonders ärgerlich.


    Es gibt daher eine Petition beim Deutschen Bundestag, die jetzt auch formal zugelassen wurde und eine Änderung genau dieser strikten Formulierung fordert. Die Petitionsnummer ist die 111891. Falls euch das Thema ebenfalls betrifft oder ihr jemanden kennt, bitte einfach die Info weiterleiten und die Petition unterstützen!
    Dazu müsst ihr nur "Petition 111891" bei Google suchen, den obersten Eintrag anklicken und die Petition mitzeichnen. Zum mitzeichnen verlangt der Deutsche Bundestag leider eine Anmeldung.


    Vielleicht wird ja wirklich eine Anpassung der Regelung an die realen Lebens- und Arbeitsverhältnisse vieler Familien erreicht!

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